17.12.2020, Polizei Bayern
Schulwegsicherheit - Einschalten des Warnblinklichts von Bussen an Haltestellen
An Bushaltestellen besteht immer eine besondere Gefahr: Fahrgäste, die die Fahrbahn überqueren, werden häufig von vorbeifahrenden Kraftfahrzeugführern übersehen. Dadurch kommt es immer wieder zu Unfällen oder Gefährdungen.
Zur Erhöhung und Verbesserung der Verkehrssicherheit für die Fahrgäste von Schul- und Linienbussen haben die Straßenverkehrsbehörden die Möglichkeit, für bestimmte Haltestellen anzuordnen, dass die Busfahrer dort während des Zufahrens auf die Haltestelle und während des Ein- und Aussteigens der Fahrgäste die Warnblinkanlage einschalten müssen. Die Festlegung dieser Haltestellen treffen die Städte und Landratsämter in enger Zusammenarbeit mit der Polizei und den Verkehrsnetzbetreibern.
Mit dieser Regelung, die sowohl innerorts als auch außerorts zu beachten ist, sollen die zu- und aussteigenden Busfahrgäste, insbesondere die am meisten gefährdeten Verkehrsteilnehmer, nämlich Kinder und ältere Menschen, im Straßenverkehr besser geschützt werden.
Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass diese Vorschrift immer noch viel zu wenig bekannt ist!

Sie fahren hinter einem Linienbus oder Schulbus her.
Sobald der Bus - während der Fahrt - das Warnblinklicht einschaltet, dürfen Sie ihn nicht mehr überholen.
Absolutes Überholverbot!

Der Bus hält mit eingeschaltetem Warnblinklicht an einer Haltestelle (auch Haltebucht) an, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen.
Nun dürfen Sie nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren.
Fahrgäste dürfen aber nicht gefährdet oder behindert werden. Wenn nötig, müssen Sie anhalten.

Sie kommen einem Schul- oder Linienbus entgegen, der auf einer Fahrbahn mit Gegenverkehr (also ohne bauliche Trennung der Richtungsfahrbahnen) mit eingeschaltetem Warnblinklicht an einer Haltstelle steht, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen.
Auch an diesem dürfen Sie nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren.
Fahrgäste dürfen nicht gefährdet oder behindert werden. Wenn nötig, müssen Sie anhalten.
Wer die Vorschriften missachtet, muss mit einem Bußgeld bis 70 EUR rechnen. Punkte in Flensburg gibt es obendrein.