München – Traunstein – Weiden i.d.Opf; Am Donnerstag, 23.07.2026, sowie am Dienstag, 28.07.2026, nahmen Einsatzkräfte des Bayerischen Landeskriminalamts (BLKA), jeweils mit Unterstützung durch die örtlichen Polizeipräsidien, unter Sachleitung der Generalstaatsanwaltschaft München - Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) - einen 28-jährigen irakischen Staatsangehörigen und einen 46-jährigen syrischen Staatsangehörigen fest. Den Beschuldigten wird in zwei gesondert geführten Ermittlungsverfahren unabhängig voneinander jeweils die Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung des sog. „Islamischen Staats“ (IS) zur Last gelegt (§§ 129a Abs. 1 Nr. 1, 129b Abs. 1 StGB). Die Tatverdächtigen befinden sich derzeit aufgrund von Haftbefehlen des Oberlandesgerichts München in Untersuchungshaft in bayerischen Justizvollzugsanstalten.
Aufgrund der jeweils umfangreichen Ermittlungen besteht in beiden Fällen der dringende Verdacht, dass sich die Beschuldigten mit der Ideologie des sog. „Islamischen Staats“ (im Folgenden: IS) identifiziert und sich diesem spätestens im Frühjahr 2016 angeschlossen haben.
Der Beschuldigte mit irakischer Staatsangehörigkeit, der bereits am 23.07.2026 in Traunreut durch Einsatzkräfte des BLKA und der KPI(Z) des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd festgenommen worden war, soll zwischen Januar und September 2016 innerhalb des IS als Kämpfer verschiedenen Einheiten im Irak und in Syrien angehört haben.
Gegen den 46-jährigen Syrer aus Weiden i.d.Opf. besteht der dringende Tatverdacht, dass dieser von Februar bis Juli 2016 u.a. bei der IS-Polizei sowie in verschiedenen Kampfeinheiten gedient hat. Der syrische Beschuldigte wurde am 28.07.2026 durch Einsatzkräfte des BLKA, der Polizeiinspektion sowie der KPI Weiden i.d.Opf. sowie der KPI(Z) des Polizeipräsidiums Oberpfalz in Weiden festgenommen.
Beide Tatverdächtige sollen für ihre Tätigkeiten monatliche Zahlungen vom IS erhalten haben.
Ausgangspunkt der Ermittlungen war in beiden Fällen, zwischen denen lediglich ein thematischer Zusammenhang besteht, die sog. „IS-Mitgliederliste“ sowie weitere IS-Listen, auf denen sich Datensätze betreffend die Beschuldigten fanden.
Auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft München erließ der Ermittlungsrichter am Oberlandesgericht München jeweils Haftbefehl gegen die Beschuldigten, die am 23.07.2026 (hinsichtlich des Beschuldigten mit irakischer Staatsangehörigkeit) bzw. 28.07.2026 (hinsichtlich des Tatverdächtigen aus Syrien) eröffnet und in Vollzug gesetzt wurden.
Aufgrund der laufenden Ermittlungen können derzeit keine weiteren Auskünfte erteilt werden. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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