FISCHBACHAU, LKR. MIESBACH. Ein 33 Jahre alter Deutscher, der sich offenbar in der Silvesternacht in einer psychischen Ausnahmesituation befand, bedrohte am frühen Donnerstagmorgen, 1. Januar 2026, Rettungssanitäter und später auch Polizeibeamte mit einer geladenen Armbrust. Im Rahmen des Einsatzes von Spezialeinsatzkräften kam es in einem Wohnanwesen in Fischbachau zum polizeilichen Schusswaffengebrauch. Der 33-Jährige wurde dabei schwer verletzt und kam zur stationären Behandlung in eine Klinik. Lebensgefahr besteht bei ihm keine mehr. Unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft München II übernahm das Bayerische Landeskriminalamt die Ermittlungen zur Rechtmäßigkeit des Schusswaffengebrauchs.
Gegen 03.00 Uhr morgens hatte die Besatzung eines Rettungswagens am Neujahrstag die Polizeieinsatzzentrale verständigt und um Unterstützung gebeten. Die Sanitäter hatten in Fischbachau einem Mann helfen wollen, der im Freien vor einem Wohnanwesen gelegen war. Jedoch war die Besatzung des Rettungswagens nach deren Angaben von ihm mit einer Armbrust bedroht worden und hatte sich deshalb zurückziehen müssen.
Mehrere Streifenwagenbesatzungen der örtlich zuständigen Polizeiinspektion Miesbach und umliegender Dienststellen waren daraufhin zu dem Wohnanwesen gefahren. Ebenso wurden Spezialeinsatzkräfte (SEK) aus München alarmiert, weil der Mann zumindest über eine Sportarmbrust samt zugehöriger Pfeile verfügte.
Der 33 Jahre alte Deutsche hatte sich zu diesem Zeitpunkt wieder in das Haus begeben, in dem seine Lebensgefährtin und Angehörige ihrer Familie wohnen. Der Mann, der wegen verschiedener Delikte in der Vergangenheit bereits wiederholt polizeilich auffällig geworden war, befand sich offenbar in einer psychischen Ausnahmesituation und hatte seiner Lebensgefährtin gegenüber auch Äußerungen mit suizidalem Hintergrund gemacht.
Die Polizei sperrte im Umfeld des Hauses ab und versuchte mit dem bewaffneten Mann zu sprechen. Gegen 04.45 Uhr musste dieser vom SEK gestoppt werden, um eine Eigen- oder Fremdgefahr auszuschließen. Dabei kam es zum polizeilichen Schusswaffengebrauch. Der 33-Jährige wurde im Rumpfbereich getroffen und kam mit potentiell lebensgefährlichen Verletzungen anschließend zur Intensivbehandlung in eine Klinik. Nach Auskunft der behandelnden Ärzte befindet sich der Mann aktuell nicht mehr in Lebensgefahr.
Alle Beteiligten werden sowohl von einem Kriseninterventionsteam (KIT), wie auch von polizeieigenen Betreuern intensiv betreut.
Unter Sachleitung der zuständigen Staatsanwaltschaft München II übernahm das Bayerische Landeskriminalamt vor Ort die Untersuchungen zur Rechtmäßigkeit des Schusswaffengebrauchs.
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