Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Kempten und des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West
KEMPTEN. Durch eine Geldwäscheverdachtsanzeige eines Kreditinstituts wurde die Staatsanwaltschaft Kempten Anfang Oktober 2025 über wiederkehrende, auffällige Bargeldeinzahlungen auf mehrere Bankkonten informiert.
Die Staatsanwaltschaft Kempten leitete auf Grund der Anzeige ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der Geldwäsche gegen den Kontoinhaber ein und beauftragte die Kriminalpolizeiinspektion Kempten mit der Durchführung der Ermittlungen.
Im weiteren Verlauf konzentrierten sich die Untersuchungen auf einen 40-jährigen Angestellten des städtischen Betriebshofes der Stadt Kempten und dessen 38-jährige Ehefrau.
Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen besteht der dringende Verdacht, dass der Angestellte, dessen Aufgabe die Leerung kommunaler Parkscheinautomaten ist, in einer Vielzahl von Fällen Münzgeld aus den Parkscheinautomaten entwendete und dieses auf Bankkonten einzahlte, für welche auch seine Ehefrau verfügungsberechtigt war.
Derzeit wird von einem finanziellen Schaden für die Stadtverwaltung in Höhe von deutlich über einer Million Euro ausgegangen.
Der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Kempten erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen den Angestellten Haftbefehl wegen Diebstahls in 720 Fällen und gegen die Ehefrau Haftbefehl wegen Beihilfe zum Diebstahl in 720 Fällen. Beide Haftbefehle wurden am Morgen des 24.11.2025 vollzogen und das Ehepaar wurde noch am selben Tag dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Kempten vorgeführt, welcher die Haftbefehle in Vollzug setzte. Beide Beschuldigte wurden anschließend in verschiedene Haftanstalten verbracht.
Auf die im Strafrecht zu Gunsten der Beschuldigten geltende Unschuldsvermutung wird ausdrücklich hingewiesen.
(Staatsanwaltschaft Kempten / KPI Kempten)
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