GRASSAU, LKR. TRAUNSTEIN. Am Sonntagmorgen, 26. Oktober 2025, brach in einem Einfamilienhaus in Grassau ein Feuer aus. Glücklicherweise wurde hierbei niemand verletzt. Es besteht der Verdacht, dass es in Zusammenhang mit dem Vorfall zu einer Verpuffung gekommen sein könnte. Die Kriminalpolizeiinspektion Traunstein übernahm die Ermittlungen in dieser Sache.
Am Sonntag (26. Oktober 2025), gegen 6.50 Uhr, ging bei der Integrierten Leitstelle Traunstein eine Mitteilung über eine Rauchentwicklung aus dem Anwesen eines Einfamilienhauses in Grassau ein. Die sofort alarmierten regionalen Feuerwehren stellten nach ihrem Eintreffen einen Brand im Eingangsbereich des Hauses fest. Durch das rasche und professionelle Eingreifen der Feuerwehreinsatzkräfte konnte der Brand zügig abgelöscht werden.
Nach bisherigen Erkenntnissen könnte es möglicherweise zu einer Verpuffung gekommen sein. Das betroffene Objekt ist derzeit nicht bewohnbar, die Höhe des Sachschadens kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beziffert werden. Beide Bewohner blieben glücklicherweise unverletzt und sind vorübergehend anderweitig untergebracht.
Die ersten Maßnahmen vor Ort wurden durch die örtlich zuständige Polizeiinspektion Traunstein getroffen. Noch am selben Morgen übernahm der Kriminaldauerdienst der Kriminalpolizeiinspektion Traunstein die weiteren Untersuchungen. Unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein wird das Fachkommissariat 1 der Kriminalpolizeiinspektion Traunstein die Ermittlungen fortführen.
Die genaue Ursache des Brandes wird derzeit im Rahmen der kriminalpolizeilichen Ermittlungen untersucht. Diese dauern noch an.
Ergänzung vom 29. Oktober 2025:
Im Rahmen der kriminalpolizeilichen Ermittlungen ergaben sich konkrete Hinweise auf eine vorsätzliche Brandlegung. Hierbei erhärtete sich ein Tatverdacht gegen einen deutschen Staatsangehörigen. Nach derzeitigen Erkenntnissen besteht der Verdacht, dass der Mann in einem psychischen Ausnahmezustand gehandelt haben könnte. Auf Grund des vorliegenden Sachverhalts beantragte die sachleitende Staatsanwaltschaft Traunstein einen Unterbringungsbefehl beim zuständigen Amtsgericht. Nach Erlass eines richterlichen Unterbringungsbefehls wegen des Verdachts eines vorsätzlichen Brandstiftungs- sowie eines versuchten Tötungsdelikts wurde der Mann einem psychiatrischen Krankenhaus überstellt.
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