Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Oberfranken und der Zentralstelle Cybercrime Bayern
BAMBERG / LKR. LICHTENFELS. Mit der Aussicht auf üppige Gewinne brachten Anlagebetrüger einen 65-Jährigen aus dem Landkreis Lichtenfels um 25.000 Euro. Beamte der Kriminalpolizei Coburg nahmen Anfang August einen Tatverdächtigen fest, der inzwischen in Untersuchungshaft sitzt.
Bei einer geplanten Geldübergabe für vorgebliche Investments in Kryptowährungen stellte die Kriminalpolizei Coburg einen 19-jährigen Ukrainer noch während der Tat. Er soll als Geldabholer für die eigentlichen Plattformbetreiber fungiert haben, die nach dem Modus Operandi des Cybertrading-Betrugs vorgingen.
Ausgangspunkt für den Zugriff war die Anzeige eines 65-jährigen Manns aus dem Landkreis Lichtenfels Anfang August dieses Jahres. Der Mann wurde bereits im Juni 2025 im Internet auf eine Anzeige aufmerksam, die mit lukrativen Geldanlagen warb. Aufgrund des attraktiven Angebots hinterließ er seine Kontaktdaten in einer Eingabemaske. Kurz darauf nahmen angebliche Broker Kontakt zu ihm auf und überzeugten ihn, nach einem anfänglichen „Investment“ von 250 Euro seine Einlage auf 25.000 Euro zu erhöhen. Weil die Bank des Geschädigten bereits die erste Überweisung nicht ausführte, wurde das Geld im Juli von einem bislang Unbekannten an der Wohnadresse des 65-Jährigen abgeholt. Dieser konnte dann beobachten, wie sich seine „Investition“ auf der Anlageplattform innerhalb kürzester Zeit vervielfachte. Für die Auszahlung des Gewinns verlangten die Täter jedoch eine „Gebühr“ von weiteren 22.000 Euro. Noch bevor er diese vermeintlichen Gebühren beglich, beschlich ihn der Verdacht, Betrügern auf den Leim gegangen zu sein, und er erstattete Anzeige bei der Polizei.
Dies führte am 08. August 2025 zur Festnahme eines 19-jährigen Ukrainers, als dieser bei einer zweiten Geldübergabe die weiteren 22.000 Euro bei dem Geschädigten abholen wollte. Auf Antrag der Zentralstelle Cybercrime Bayern befindet sich der Mann seitdem wegen des Verdachts des versuchten gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs in Untersuchungshaft. Erste Auswertungen haben zwischenzeitlich den Verdacht auf weitere, gleichgelagerte Taten des Beschuldigten ergeben.
Die Ermittlungen der Kriminalpolizei Coburg und der Zentralstelle Cybercrime Bayern auch zu den Hintermännern dauern an.
So funktioniert das betrügerische Cybertrading:
- Die Täter schalten online, vor allem auf Social-Media-Plattformen, Werbeanzeigen, bei denen auch häufig prominente Personen Geldanlagen mit der Aussicht auf außergewöhnlich hohe Gewinne empfehlen.
- Nach dem Klick auf den Link melden sich die Täter zum Beispiel über WhatsApp oder telefonisch.
- Bei der ersten Einzahlung handelt es sich meist um kleinere Beträge und damit ein subjektiv geringes Risiko.
- Das Opfer bekommt Zugang zu einem Konto auf der gefälschten, vermeintlich seriösen Handelsplattform.
- Auf dieser Plattform gaukeln die angeblichen Broker ihren Opfern vor, dass innerhalb kurzer Zeit hohe Gewinne entstanden sind.
- Wegen dieser Täuschung überweisen die Betrugsopfer in der Folge dann immer größere Beträge an die Betrüger.
Die Polizei Oberfranken und die Zentralstelle Cybercrime Bayern raten:
- Das Angebot ist zu schön, um wahr zu sein? Genau dann sollten Sie misstrauisch bleiben.
- Erhöhte Vorsicht bei Werbeanzeigen im Internet / in sozialen Medien, die unschlagbare Geldanlagen anpreisen
- Gewähren Sie niemandem Zugriff auf ihren Computer, zum Beispiel über eine Fernwartungssoftware.
- Überweisen Sie kein Geld auf unbekannte Konten.
- Übergeben Sie niemals Bargeld an Fremde.
- Seien Sie besonders vorsichtig, wenn die Investitionen in Kryptowährungen getätigt werden sollen.
- Wissen ist Macht. Informieren Sie sich über diese Betrugsmasche - zum Beispiel hier.
Seit dem 1. Januar 2015 besteht bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg die Zentralstelle Cybercrime Bayern. Diese Zentralstelle ist bayernweit zuständig für die Bearbeitung her-ausgehobener Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität. Sie ermittelt in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Spezialisten der Landes- und Bundespolizei, des Bundeskriminalamts, des Zollfahndungsdienstes und mit internationalen Partnern, z.B. bei Angriffen auf bedeutende Wirtschaftszweige oder bei Verfahren aus dem Bereich der organisierten Cyberkriminalität. Auch dann, wenn bei Verfahren der Allgemeinkriminalität ein hoher Ermittlungsaufwand im Bereich der Computer- und Informationstechnik abzuarbeiten ist, werden die Staatsanwälte der Zentralstelle tätig. Die bearbeiteten Fälle sind vielfältig. Sie reichen von Hackerangriffen über Fälle des Vorkasse-Betrugs im Internet, z. B. durch professionelle sog. Fake-Shops, und Fälle von Ransomware bis hin zum Handel mit Waffen, Drogen und Falschgeld im Darknet. Zudem ist die Zentralstelle Cybercrime Bayern für herausgehobene Fälle der Wirtschaftscyberkriminalität zuständig.
Seit dem 1. Oktober 2020 besteht bei der Zentralstelle Cybercrime Bayern zudem das Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet. Diese Spezialeinheit konzentriert sich insbesondere auf Betreiber und Nutzer von Darknet-Foren, die kinderpornografisches Material herstellen, posten oder damit handeln.