20.06.2025, Polizeipräsidium Schwaben Süd/West

LKR. OBERALLGÄU. Im alpinen Bereich kommt es ganz aktuell wieder zu zahlreichen Verstößen gegen das Naturschutzrecht. Insbesondere wurde festgestellt, dass Personen unerlaubt im Bereich des Naturschutzgebietes Allgäuer Hochalpen campierten.

Dies ging jüngst soweit, dass unbekannte Täter eine Berghütte aufbrachen, dort offenbar nächtigten und das Interieur verwüsteten. Dem Eigentümer entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 3.500 Euro.

Wegen der Vielzahl an dementsprechenden Meldungen wird die Alpine Einsatzgruppe der Polizei im Schulterschluss mit der Naturschutzwacht des Landratsamtes Oberallgäu vermehrt Kontrollen durchführen.

Wer in geschützten Gebieten campiert, verstößt gegen das Naturschutzrecht und riskiert eine Bußgeldverfahren, das bereits beim ersten Verstoß mit bis zu 400 Euro Bußgeld geahndet werden kann.

Die Polizei weist außerdem auf die alpinen Gefahren hin, die von Wanderern häufig unterschätzt werden. Bei Einsätzen wird immer wieder festgestellt, dass Wanderer oftmals für eine Bergtour im alpinen Gelände völlig unzureichend ausgestattet und oftmals körperlich überfordert sind. Außerdem sind in den Allgäuer Hochalpen derzeit immer noch zahlreiche Altschneefelder vorhanden, die eine immense Rutschgefahr darstellen. Abstürze enden oft mit schweren oder sogar tödlichen Verletzungen. (PP Schwaben Süd/West, LRA Oberallgäu)

 

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