ESCHENBACH, LKR. NEUSTADT/WALDNAAB. Das Gymnasium Eschenbach und die daneben befindliche Wirtschaftsschule wurden am Freitagmittag, den 2. Mai, nach Eingang einer Droh-Mail evakuiert. Die ermittelnde Kriminalpolizeiinspektion Weiden i.d.OPf. hat nun zwei Tatverdächtige identifiziert.
Während am vergangenen Freitag in einem großangelegten Einsatz von Polizeikräften aus den Bereichen Weiden und Amberg unter Federführung der einsatzleitenden Polizeiinspektion Eschenbach die Evakuierungsmaßnahmen an den beiden Schulen planmäßig und in enger Zusammenarbeit mit den Schulleitungen ablief, begannen zeitgleich und unmittelbar vor Ort Ermittlungsteams der Weidener Kriminalpolizei mit den ersten Maßnahmen zur Identifizierung der oder des Urhebers der Droh-Nachricht. Darunter befanden sich Spezialisten der „Digitalen Forensik“ aus dem für Cybercrime zuständigen Fachkommissariat.
Eine erste Ermittlungsspur führte noch am Freitag zu zwei Schülern der betroffenen Bildungseinrichtung, welche für die über ein Anonymisierungstool versandte E-Mail verantwortlich erscheinen. Die über das gesamte Wochenende durch das Kriminalkommissariat 1, den Kriminaldauerdienst und die Cyber-Spezialisten geführten Ermittlungen bestätigten den Verdacht und die beiden minderjährigen Schüler gestanden die Tat schließlich. Zwischenzeitlich konnten auch eindeutig zuzuordnende technische Spuren den Tatverdacht untermauern.
Die Ermittlungen zur genauen Motivlage dauern an, wobei ein Zusammenhang mit den laufenden Abiturprüfungen ausgeschlossen wird. Der strafrechtliche Vorwurf lautet Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten.
Kriminaloberrat Andreas Schieder, Leiter der Weidener Kriminalpolizei, zeigt sich erfreut über den schnellen Ermittlungserfolg seiner Mitarbeiter und gibt eindeutig zu verstehen:
„Bei dem hier gezeigten Verhalten handelt es sich beileibe um keinen Scherz. Stattdessen ist klar von einem kriminellen Verhalten auszugehen. Auch die Verwendung von sogenannten Anonymisierungstools im Internet schützt nicht vor einer konsequenten Strafverfolgung durch die Ermittlungsbehörden. Zudem muss sich jeder Veranlasser einer derartigen Nachricht darüber im Klaren sein, dass die dadurch entstandenen Kosten für den Polizeieinsatz in Rechnung gestellt werden können. Diese können sich schnell auf mehrere tausend Euro belaufen.“