ROSENHEIM, OT AISINGERWIES. Am Dienstagnachmittag, 4. März 2025, kam es in Rosenheim zu einem Polizeieinsatz, bei welchem unter anderem auch Spezialeinsatzkräfte (SEK) im Einsatz waren. Nachdem der Polizei bekannt wurde, dass ein 26-Jähriger verdächtige Äußerungen in Bezug auf erhebliche Straftaten getätigt haben soll, konnte der Mann einige Zeit später in polizeilichen Gewahrsam genommen werden.
Am Dienstagnachmittag (4. März 2025), gegen 13.30 Uhr, wurde dem Polizeipräsidium Oberbayern Süd mitgeteilt, dass ein 26-Jähriger aus Rosenheim an seiner Arbeitsstelle verdächtige Äußerungen bezüglich einer möglichen Begehung von Straftaten getroffen haben soll. Dabei ergaben sich auch Hinweise, dass der Mann im Besitz von gefährlichen Werkzeugen bzw. Waffen sei und unmittelbaren Zugriff auf diese haben könnte.
Da zu diesem Zeitpunkt zumindest Anhaltspunkte vorlagen, dass von dem Mann eine Fremdgefährlichkeit ausgehen könnte, wurden unter der Einsatzleitung des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd zahlreiche Einsatzkräfte der umliegenden Dienststellen sowie Beamte des Bayerischen Landeskriminalamts in das Einsatzgeschehen eingebunden. Ferner wurden Beamte der Polizeiinspektion Spezialeinheiten Südbayern (SEK) sowie der Verhandlungsgruppe angefordert.
Da hinsichtlich der weiteren polizeilichen Maßnahmen eine Gefährdung für die eingesetzten Polizeibeamten nicht ausgeschlossen werden konnte, wurde das Wohngebäude, in welchem sich der 26-Jährige aufhielt, zunächst umstellt und ein möglicher Zugriff durch Kräfte des SEK vorbereitet. Die Ingewahrsamnahme durch die Spezialkräfte erfolgte kurze Zeit darauf und der afghanische Mann konnte für weitere polizeiliche Maßnahmen zur Kriminalpolizeiinspektion Rosenheim verbracht werden.
Die Überprüfung der Hinweise ist nun Gegenstand der weiteren Untersuchungen. Die Ermittlungen hierzu dauern an.
Update 5. März 2025, 10.15 Uhr:
Im Zuge der umfangreichen kriminalpolizeilichen Überprüfungen bestätigten sich keinerlei Hinweise, dass von dem 26-Jährigen nach derzeitigen Erkenntnissen eine konkrete Gefahr ausgehen könnte. Durch die Kriminalpolizeiinspektion Rosenheim wird nun unter Leitung der Staatsanwaltschaft Traunstein geprüft, ob ein Anfangsverdacht bezüglich einer Straftat besteht. Der Mann war nach Durchführung kriminalpolizeilicher Maßnahmen noch am Abend des 4. März 2025 aus dem polizeilichen Gewahrsam zu entlassen.
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