PP SCHWABEN SÜD/WEST. Halloween steht vor der Tür, und morgen werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene in gruseligen Kostümen durch die Allgäuer Straßen ziehen, um mit dem Spruch „Süßes, sonst gibt’s Saures“ Süßigkeiten zu sammeln. Doch was passiert, wenn Nachbarn unfreundlich reagieren oder die Tür gar nicht öffnen? Frustrierte Kinder und Jugendliche könnten in Versuchung geraten, mit einem Streich zu reagieren, was schnell eskalieren und zu Straftaten führen kann. Aus einem nicht bös gemeinten Streich kann leicht eine ungewollte Sachbeschädigung oder ein Diebstahl werden. In der Vergangenheit kam es im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West an Halloween vereinzelt zu einem Anstieg von Sachbeschädigungen und Diebstählen. Aus diesem Grund wird die Polizei an diesem Abend verstärkt im Einsatz sein. Die Polizei gibt hilfreiche Tipps für ein friedliches und sicheres Halloween.
Wann ist Schluss mit lustig | Sprechen Sie mit Ihren Kindern über Streiche
Während kleinere Streiche oft als harmlos angesehen werden, gibt es klare Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Wenn ein Streich in den Bereich von Straftaten fällt, drohen ernsthafte Konsequenzen wie Geldstrafen oder Schadensersatzforderungen. Dazu zählen beispielsweise das Zünden von Feuerwerkskörpern, das Entfernen von Baustellen-Absperrungen, Verkehrszeichen und Kanaldeckel, sowie das Luftablassen von Reifen. Auch das Beschädigen von Kürbissen, unbefugtes Betreten von Gärten und das Entwenden von Gartenmöbeln oder Dekogegenständen sind strafbare Handlungen. Ebenso können Beleidigungen oder Bedrohungen von Anwohnern, die keine Süßigkeiten geben, sowie das Beschmieren von Hauswänden mit Farbe oder Eiern rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Alle solche Taten sind nicht nur verboten, sondern werden auch konsequent strafrechtlich verfolgt. Daher ist es wichtig, an Halloween sicher und verantwortungsbewusst um die Häuser zu ziehen und zu feiern, damit der Abend für alle Beteiligten zu einem fröhlichen Erlebnis wird. Sollten Sie Zeuge einer solchen Straftat werden oder selbst davon betroffen sein, scheuen Sie sich nicht, den Notruf 110 zu wählen.
Wichtige Tipps für Eltern
Begleitung durch Erwachsene
Stellen Sie sicher, dass insbesondere Ihre jüngeren Kinder immer von einem Erziehungsberechtigten oder einem verantwortlichen Erwachsenen begleitet werden.
Abgehen der Halloween-Tour
Gehen Sie die geplante Route vorher gemeinsam mit Ihren Kindern ab. So erhalten diese Sicherheit und Orientierung. Sollte die Halloween-Tour in der Nacht stattfinden, gehen Sie die Strecke mit Ihren Kindern bewusst ab, wenn es bereits dunkel ist.
Treffpunkte vereinbaren
Definieren Sie feste Treffpunkte für den Fall, dass Kinder ihre Gruppe verlieren. Besprechen Sie, wie sie Hilfe anfordern können, z. B. bei Passanten, Polizeibeamten oder über ihr Mobiltelefon.
Partnerzuteilung
Jedes Kind sollte einen festen Partner haben, um sicherzustellen, dass bei größeren Gruppen niemand verloren geht. Sie sollten aufeinander achten und Bescheid geben, wenn der zugeteilter Partner plötzlich fehlt. Erklären Sie Ihren Kindern, dass sie nicht ohne vorherige Absprache mit anderen Gruppen, wie beispielsweise Freunden aus dem Kindergarten oder der Schule, mitgehen sollten.
Umgang mit Fremden
Erklären Sie Ihren Kindern, wie sie auf Ansprache durch fremde Personen grundsätzlich reagieren sollten. Sie können ihnen beispielsweise vermitteln, dass sie in unangenehmen Situationen laut und deutlich den Fremden siezen sollen. Dadurch wird für Passanten sofort erkennbar, dass die Person kein Angehöriger ist, und sie können gegebenenfalls eingreifen.
Verkehrssicherheit
Achten Sie darauf, dass Ihre Kinder gut sichtbar sind, z. B. durch das Tragen von Warnwesten oder das Mitführen von Taschenlampen, insbesondere bei dunklen Kostümen während der Dämmerung und in der Nacht. Klären Sie die Kinder auf, Gehwege zu nutzen und nicht die Fahrbahn. Achten sie darauf, dass das Kostüm nicht zu lange ist und die Kinder beim Gehen oder Rennen behindert.
Süßigkeitenkontrolle
Überprüfen Sie die gesammelten Süßigkeiten auf mögliche nicht geeignete Produkte, wie z. B. alkoholhaltige Süßigkeiten.
Verhalten gegenüber Haustieren
Besprechen Sie mit Ihren Kindern, vorsichtig bei Haushalten mit Hunden zu sein, und stellen Sie sicher, dass Gartentüren bei Hundebesitzern geschlossen bleiben beziehungsweise beim Verlassen des Grundstücks wieder geschlossen werden. Hunde oder Katzen sollten nicht ohne vorherige Absprache mit dem Besitzer angefasst werden. Diese könnten erschrecken und hierdurch beißen oder kratzen.
Hilfsbereitschaft gegenüber fremden Kindern
Achten Sie auch auf andere Kinder, die möglicherweise alleine unterwegs sind, ihre Gruppe verloren haben und Hilfe benötigen.
Polizei: Freund und Helfer
Informieren Sie Ihre Kinder darüber, dass sie bei Problemen sofort auf Polizisten zugehen können.
Halloween-Veranstaltungen | Tipps für Erwachsene und Partygänger
An Halloween finden zudem zahlreiche Partys und Veranstaltungen statt. Um sicherzustellen, dass diese Erlebnisse auch für Erwachsene positiv verlaufen, gibt die Polizei hierzu ebenfalls hilfreiche Verhaltens- und Sicherheitstipps rund um Halloween-Veranstaltungen.
Kostümwahl | Was nicht erlaubt ist
Bei der Auswahl von Kostümen ist es wichtig, die rechtlichen Vorgaben zu beachten. Volksverhetzende Kostüme, die Symbole oder Ideologien darstellen, die zur Hetze gegen bestimmte Gruppen aufrufen, sind gesetzlich verboten. Dies schließt alle Verkleidungen ein, die eine diskriminierende oder hassvolle Botschaft transportieren.
Auch Kostüme mit verfassungsfeindlichen Symbolen, wie historische Uniformen oder andere Zeichen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind, fallen ebenfalls unter das Trageverbot.
Des Weiteren müssen Uniformen, die echten Dienstuniformen nachempfunden sind, klar als Verkleidung erkennbar sein. Insbesondere das Tragen authentischer Polizeiuniformen ist nicht gestattet, um Verwechslungen mit echten Beamten zu vermeiden.
Auch äußerst anstößige Kostüme, die unangemessen oder extrem provokant sind, können rechtlich als problematisch eingestuft werden. Besonders Kostüme, die in ihrer Darstellung als übertrieben oder obszön wahrgenommen werden, könnten als störend empfunden werden.
Die genannten Tipps sollten bei der Kostümwahl sorgfältig beachtet werden, da das Tragen solcher Verkleidungen strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Gesichtsbedeckungen und Masken im Straßenverkehr
Im Straßenverkehr ist es grundsätzlich untersagt, das Gesicht zu verhüllen, um die Identifizierbarkeit sicherzustellen. Als Fahrzeugführer ist das Tragen von Masken daher nicht erlaubt, es sei denn, es dient dem Schutz vor Kälte, Sonne oder Insekten, wie bei Motorrad- oder Fahrradfahrern. Bei Verstößen kann ein Bußgeld von 60 Euro verhängt werden.
Anscheinswaffen und Messer
Attrappen, die echten Waffen ähneln, sind in der Öffentlichkeit verboten und können mit Bußgeldern geahndet werden. Zudem sollten Sie darauf achten, keine Messer mitzuführen, da diese je nach Länge und Beschaffenheit entweder verboten sein können oder an bestimmten Örtlichkeiten einem Führverbot unterliegen.
Ruhestörung | Lautstärke beachten und reduzieren
Der 1. November, Allerheiligen, ist ein stiller Feiertag, weshalb ab 02:00 Uhr ein Tanzverbot für öffentliche Veranstaltungen gilt. Auch bei privaten Feiern sollten Sie die Musiklautstärke ab 02:00 Uhr reduzieren, um Ruhestörungen zu vermeiden. Zeigen Sie Respekt gegenüber Ihrer Nachbarschaft, indem Sie die Lautstärke im angemessenen Rahmen halten. Informieren Sie außerdem Ihre Nachbarn, wenn Sie eine Halloweenparty planen.
Sichere Fahrt nach Hause
Planen Sie im Voraus, wie Sie sicher nach Hause kommen. Eine Fahrt im alkoholisierten Zustand oder unter Beeinflussung von Betäubungsmitteln auf einem E-Scooter, Fahrrad oder Kraftfahrzeugen wird konsequent geahndet und zur Anzeige gebracht. Gefährden Sie nicht sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer, und riskieren Sie nicht Ihren Führerschein.
Wir wünschen allen ein fröhliches und sicheres Halloween!
Medienkontakt:
Pressestelle beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West, D-87439 Kempten (Allgäu), Rufnummer (+49) 0831 9909-0 (-1012/ -1013).