Übergabe eines Beratungsflyers an die Organisation Strong! durch Vertreterinnen und Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft München, des Polizeipräsidiums München und des Bayerischen Landeskriminalamtes
München - Beleidigungen und Bedrohungen gegenüber Menschen mit einer anderen sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität als der heteronormativen Mehrheit finden tagtäglich statt. Online, auf allen Social-Media-Plattformen, aber auch auf der Straße in Form von direkten Angriffen oder Schmierereien.
Eine europäische Studie aus dem Jahr 2023 ergab, dass 80-90% dieser Straftaten nicht angezeigt werden. Die Bayerische Polizei und die Generalstaatsanwaltschaft München - Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus arbeiten intensiv daran, mehr Betroffene von queerfeindlicher Kriminalität zu ermutigen, Anzeige zu erstatten. Ein wichtiger Baustein hierfür sind zivilgesellschaftliche Organisationen wie zum Beispiel der SUB e.V. - Schwules Kommunikations- und Kulturzentrum München mit seiner angegliederten Beratungsstelle Strong!
Strong! Ist eine Beratungsstelle sowie eine Hate Speech Meldestelle. Mit kostenlosen Unterstützungsmodellen hilft diese Stelle allen LGBTIQ* (Lesbische, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle/Transgender, Queere, Intersexuelle und Asexuelle Menschen) sowie Angehörigen, Freundinnen und Freunden und Fachkräften in Bayern. Insbesondere mit der Expertise in den Bereichen Diskriminierung und Gewalt.
Um Menschen, die von Hasskriminalität betroffen sind, möglichst frühzeitig über rechtliche Möglichkeiten und weitere Beratungsstellen zu informieren, haben Frau Staatsanwältin Panhans von der Generalstaatsanwaltschaft München, Herr Kriminaloberrat Michael Weinzierl als Beauftragter der Bayerischen Polizei gegen Hasskriminalität, insbesondere Antisemitismus und Herr Leitender Kriminaldirektor Markus Kraus vom Polizeipräsidium München heute dem SUB e.V. Informationsflyer für Betroffene von Hasskriminalität übergeben. Die übersichtlichen Broschüren sollen zur Anzeigenerstattung ermutigen. Sie weisen auf fachspezifische Beratungsstellen hin und zeigen die Möglichkeit auf, in geeigneten Fällen Anzeige zu erstatten, ohne die eigene Wohnanschrift zum Akteninhalt zu machen. Somit können erste aufkommende Fragen oder Unsicherheiten bereits niedrigschwellig beantwortet bzw. ausgeräumt werden.
Der übergebene Info-Flyer ist hier digital abzurufen:
https://www.polizei.bayern.de/schuetzen-und-vorbeugen/beratung/026518/index.html
München, 15. Oktober 2024