MANCHING, LKR. PFAFFENHOFEN A. D. ILM; Beim Anflug auf den Flughafen Manching wurde vergangenen Mittwoch (22.05.2024) ein Eurofighter beschädigt. Die nach der Landung festgestellten Schäden lassen auf eine Drohne schließen, die in der Anflugschneise ohne eine entsprechende Genehmigung betrieben wurde. Die Kriminalpolizeiinspektion Ingolstadt hat die weiteren Ermittlungen übernommen und bittet um Zeugenhinweise.
Gegen 15:40 Uhr hatte der Pilot eines Eurofighters nach der Rückkehr von einem Flug äußere Beschädigungen am Luftfahrzeug festgestellt. Die Kriminalpolizei Ingolstadt wurde zur Ermittlung der Schadensursache hinzugezogen.
Der Zusammenstoß dürfte sich etwa 300 Meter östlich der Landebahn auf Höhe der Gemeinde Ernsgaden über nicht bewohntem Gebiet ereignet haben. Die Flugfähigkeit und -sicherheit des Eurofighters waren nicht beeinträchtigt, jedoch entstanden Sachschäden an der Außenhülle des Flugzeugs, die noch nicht abschließend bezifferbar sind.
Die bisherigen Ermittlungen konnten außerdem nachweisen, dass das Flugzeug mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer Drohne zusammengestoßen war. Diese war offensichtlich von einer bislang unbekannten Person im Anflugbereich der Landebahn widerrechtlich betrieben worden. Die Kriminalpolizei hat daher ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr sowie Verstößen nach dem Luftsicherheitsgesetz eingeleitet.
Die Polizei bittet Zeugen, die sich am 22.05.2024 nachmittags am Flughafen Manching aufgehalten haben und Angaben zu dem bislang unbekannten Drohnenpiloten machen können, sich bei der Kriminalpolizeiinspektion Ingolstadt unter Tel. 0841/9343-0 zu melden. Der Zeugenaufruf richtet sich insbesondere an Luftfahrtbegeisterte, die sich zur Tatzeit mit ihren Kameras im Außenbereich aufgehalten haben und landende Flugzeuge foto- oder videografiert haben. Die Polizei geht davon aus, dass auf den Bildaufnahmen Hinweise zum unbekannten Flugobjekt erlangt werden können.
Für die Übersendung von Bildmaterial wurde ein Medien-Upload-Portal eingerichtet, das unter folgendem Link (https://medienupload-portal02.polizei.bayern.de) aufgerufen werden kann.
Die Polizei weist darauf hin, dass Drohnen im Nahbereich von Flughäfen nur mit Erlaubnis des Flughafenbetreibers geflogen werden dürfen, da sie sonst eine Gefahr für den Luftverkehr darstellen, wie der vorliegende Sachverhalt zeigt. Detaillierte Informationen zum Betrieb von Drohnen und die hierfür notwendigen Anmeldungen und Genehmigungen sind auf der Homepage der Deutschen Flugsicherung DFS abrufbar.