09.02.2024, Polizeipräsidium Niederbayern

RUHSTORF A. D. ROTT, LKR. PASSAU. Am Donnerstag, 08.02.2024, haben Beamte der Bundespolizei an der stationären Grenzkontrolle der BAB A 3 in Fahrtrichtung Regensburg einen BMW mit belgischer Zulassung kontrolliert.

Bei der Überprüfung der beiden Insassen und des Fahrzeugs fanden die Beamten in einem Versteck mehrere Bündel mit rund 60.000 Euro Bargeld. Da die beiden Niederländer keine plausiblen Angaben zur Herkunft des Bargeldes machen konnten, wurde es sichergestellt und die beiden Männer im Alter von 25 vorläufig festgenommen. Die weiteren Ermittlungen zu dem Bargeldfund werden von der Kriminalpolizeiinspektion Passau übernommen.


„Beweislastumkehr“ - Vereinfachte Verfahren für die Vermögensabschöpfung

Mit der Strafrechtsänderung 2017 können die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte Vermögenswerte mit unklarer bzw. krimineller Herkunft leichter einziehen – der Nachweis einer konkreten strafbaren Handlung ist hierfür nicht notwendig – d. h. der Betroffene muss nachweisen, dass er das gesicherte Vermögen auf legale Weise erlangt hat. Auch die niederbayerischen Polizeidienststellen gemeinsam mit den Justizbehörden greifen vermehrt auf die rechtlichen Möglichkeiten zurück, um Taterträge zu sichern – denn: „Straftaten dürfen sich nicht lohnen“.


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Veröffentlicht: 09.02.2024, 12.55 Uhr