12.12.2023, Polizeipräsidium Schwaben Süd/West

LANDKREIS NEU-ULM. Am Montagvormittag erhielt eine Mitarbeiterin einer mittelständischen Firma eine E-Mail ihres vermeintlichen Vorgesetzten. Nach Aufforderung überwies die Frau im Auftrag einen mittleren fünfstelligen Betrag an ein ausländisches Konto. Die Polizei ermittelt nun wegen Betruges.

Vorgehen der Täter

Bei dieser Betrugsmasche geben sich die Täter als Geschäftsführung/Chef (CEO - Chief Executive Officer) eines Unternehmens aus und weisen unter anderem per E-Mail überweisungsberechtigte Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen an, Geldsummen im Namen der Geschäftsführung zu tätigen. Durch geschickte Gesprächsführung wird der Eindruck erweckt, dass es sich um einen Berechtigten handelt.

Das Phänomen ist auch unter dem Namen "CEO-Fraud" bekannt. Die Täter befinden sich meist im Ausland und gehen äußerst professionell vor. Bereits im Vorfeld holen sich die Täter über das Handelsregister, der Homepage des Unternehmens oder Werbebroschüren Informationen über die Firma ein.  Aber auch über soziale Netzwerke werden genutzt, um an Wissen zu gelangen. Die Kontaktaufnahme erfolgt meist über E-Mail oder Telefon, wobei die E-Mail-Adressen täuschend echt manipuliert werden und unter der Vorgabe diverser Legenden, die den Eindruck der Unternehmensführung erwecken, versendet werden.

Der Fall im Landkreis Neu-Ulm

LKR. NEU-ULM. Am Montagvormittag erhielt eine Mitarbeiterin einer mittelständischen Firma eine E-Mail ihres vermeintlichen Vorgesetzten. Nach einem wechselseitigen Schriftverkehr forderte die bislang unbekannte Täterschaft die Mitarbeiterin auf, eine Geldsumme im mittleren fünfstelligen Bereich an ein ausländisches Konto zu überweisen. Diese führte im guten Glauben den Auftrag aus und überwies das Geld auf ein Konto in Großbritannien. Letztlich fiel der Betrug auf und Berechtigte erstatteten Anzeige. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

Die Zahlen zur Masche

Im 2022 kam es im Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West zu knapp zwei Dutzend Ermittlungsverfahren mit dem Phänomen „CEO-Fraud“. Es entstand ein Vermögensschaden von etwa einer Millionen Euro.

Im Jahr 2023 kam es bislang im Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West zu knapp einem Dutzend Ermittlungsverfahren mit dem Phänomen „CEO-Fraud“. Der Vermögensschaden beläuft sich bisher auf etwa 400.000 Euro.

So können Sie sich schützen
  • Achten Sie darauf, welche Informationen Sie über Ihr Unternehmen veröffentlichen.
  • Sensibilisieren und informieren Sie Ihre Mitarbeiter über das beschriebene Betrugsphänomen.
  • Führen Sie klare Abwesenheitsregelungen und interne Kontrollmechanismen ein. Bei ungewöhnlichen Überweisungsaufträgen sollten vor einer Transaktion folgende Schritte durchgeführt werden:
    • Überprüfen der Absenderadressen auf die korrekte Schreibweise.
    • Verifizierung der Zahlungsaufforderung durch beispielsweise einem Rückruf oder einer schriftlichen Rückfrage beim genannten Auftraggeber.
    • Kontaktaufnahme mit der Geschäftsleitung oder dem Vorgesetzten.
  • Bei Auffälligkeiten oder Fragen wenden Sie sich an Ihre örtliche Polizeidienststelle.

 

Medienkontakt:
Pressestelle beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West, D-87439 Kempten (Allgäu), Rufnummer (+49) 0831 9909-0 (-1012/ -1013).