26.09.2023, Polizeipräsidium Schwaben Süd/West

OFFINGEN. Eine vermeintliche Glücksfee sicherte am Telefon einer Frau einen Gewinn im sechsstelligen Betrag zu. Sie übergab Betrügern anschließend Codes für Wertguthabenkarten im vierstelligen Bereich.

Was ist passiert?

Betrogen wurde eine Frau. Diese hatte seit dem Freitag Anrufe von einer bislang unbekannten Frau erhalten. Diese gab ihr vor, dass sie 38.000 Euro bei einem Gewinnspiel gewonnen hätte. Damit ihr das Geld übergeben werden könne, müsse sie allerdings in Vorleistung gehen und für einen niedrigen vierstelligen Betrag so genannte Gutscheinkarten kaufen. Im Anschluss übermittelte sie die Codenummern an die Anruferin. Allerdings meldete diese sich noch einmal und gab an, sich bei der Gewinnsumme vertan zu haben. Es seien nicht 38.000 Euro, sondern 83.000 Euro Gewinn. Deshalb seien nochmals Vorleistungen zur Überbringung des Geldes notwendig. Auch diese leistete die Frau in Gutscheinkarten, die sie sich besorgt hatte. Letztendlich hatte sie einen mittleren vierstelligen Betrag investiert, aber den Gewinn natürlich nicht erhalten. Die Beamten der Polizei Burgau ermitteln nun in diesem Fall.

Wie hoch sind die Schadenssummen?

Im Jahr 2022 wurden bei den Beamtinnen und Beamten im Polizeipräsidium 140 Taten zur Anzeige gebracht, bei denen den Geschädigten ein Gewinn versprochen und dann nicht ausbezahlt wurde. Von diesen 140 Taten verliefen 25 erfolgreich. Dabei erbeuteten die Täter im vergangenen Jahr mehr als 42.000 Euro, wobei die durchschnittlichen Schadenssummen normalerweise im Bereich einiger Hundert Euro bis hin zu niedrigen vierstelligen Summen liegen. Auf den Landkreis Günzburg entfiel letztes Jahr kein vollendeter Fall.

Dieses Jahr scheint die Masche wieder auf dem Vormarsch zu sein. Zwar sind der Polizei bis dato erst 86 Taten gemeldet worden, allerdings verliefen bereits jetzt 21 davon aus Betrügersicht erfolgreich. Die Unbekannten erbeuteten dabei mehr als 180.000 Euro. Im Landkreis sind der Polizei bis dato drei erfolgreiche Fälle mit einer Beutesumme von mehr als 35.000 Euro bekannt.

Wie gehen die Täter vor?

Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, bei Gewinnversprechen niemals in Vorkasse zu gehen. Die Masche der Betrüger ist oft gleich: Sie nehmen telefonisch oder per E-Mail mit ihren Opfern Kontakt und stellen ihnen hohe Summen, hochwertige Fahrzeuge oder andere Sachwerte in Aussicht. Allerdings könne der Gewinn nur nach Zahlung einer „Bearbeitungsgebühr“ übergeben werden. Hierbei werden meist ältere Menschen kontaktiert, welche einen Eintrag im öffentlichen Telefonbuch haben. Die Betrüger sind in der Gesprächsführung geschult und wirken äußerst glaubhaft und professionell. In vielen Fällen geben sie an, im Auftrag von Notaren, Gerichte oder Rechtsanwälte zu handeln, um so das Opfer in falscher Sicherheit zu wiegen. Die geforderte Bearbeitungsgebühr im höheren vier- bis fünfstelligem Betrag wird beispielsweise als Abdeckung der Transport-, Versicherungskosten, Zoll-, Anwalts- oder Notargebühren begründet. Hierbei fordert der Täter das Opfer zu klaren Zahlungsanweisungen auf und schicken dieses direkt zur Bank oder in ein Geschäft, um Prepaid-, Gutschein- oder sonstige Wertkarten für Online-Käufe zu erwerben. Darauf müssen deren Kartennummer übermittelt werden.  

Bei den Opfern wird am Telefon oder Handy in den meisten Fällen eine Nummer eines wirklich existierenden Rechtsanwalts, Gerichts, der Staatsanwaltschaft, örtlichen Polizei oder einer Behörde angezeigt. Das sogenannte „Caller ID Spoofing“ ist eine Methode, mit der Betrüger dem kontaktieren Opfer eine seriöse Telefonnummer vortäuschen, damit ihre wirkliche Nummer nicht mehr nachvollzogen werden kann. Zudem soll der Anschein erweckt werden, dass eine existente Behörde oder Stelle anruft.

Sollte das Opfer nicht sofort auf die Gelforderungen reagieren oder kritisch den Sachverhalt hinterfragen, wird teilweise massiv Druck durch den Täter ausgeübt und mit Anzeigen oder hohen Anwaltskosten gedroht. Geht das Opfer hingegen auf die Forderungen ein, nimmt der Täter immer wieder Kontakt zu seinem Opfer auf und fordert weiter Geld. Hierbei werden wiederholt verschiedene Vorwände genannt, wieso der Gewinn noch nicht ausbezahlt werden konnte.

Wie können Sie reagieren?
  • Sollten Sie angeblich gewonnen haben, geben Sie nie Geld für geforderte Gebühren aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern.
  • Achten Sie auch auf kostenpflichtige Nummer, welche sie kontaktieren sollen. Diese beginnen zum Beispiel mit der Vorwahl 0900, 0137 oder 0180.
  • Geben Sie keine persönlichen Informationen weiter (Adressen, Kontodaten, Handynummern, Kreditkartenummern oder Ähnliches).
  • Prüfen Sie sorgfältig die Angaben des Gewinnspielunternehmers und recherchieren Sie hierüber im Internet (Art des Gewinnspiels, Adresse, ist das Impressum stimmig? Gibt es bereits Erfahrungsberichte oder Warnhinweise?).
  • Zögern Sie nicht, bei Verdachtsfällen die Polizei zu verständigen.

(PI Burgau)

 

Medienkontakt:
Pressestelle beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West, D-87439 Kempten (Allgäu), Rufnummer (+49) 0831 9909-0 (-1012/ -1013).