05.06.2023, Bayerisches Landeskriminalamt

Mehrere Kunst- und Kulturgegenstände konnten, teilweise mehr als ein Jahrzehnt nach ihrer Entwendung, an die italienischen Behörden zurückgegeben werden

München/Rom – Wertvolle italienische Kunstgegenstände konnten am 05.06.2023 durch Guido Limmer, den Vizepräsidenten des Bayerischen Landeskriminalamtes (BLKA), an eine Delegation der Carabinieri Tutela Patrimonio Culturale (TPC) in Rom übergegeben werden. Ein Teil des Kulturgutes wurde aus verschiedenen italienischen Museen gestohlen, ein weiterer stammt aus anderen in Italien begangenen Straftaten, wie beispielsweise Raubgrabungen. Die Kulturgüter wurden im Anschluss bis nach Deutschland geschmuggelt, um dort verkauft zu werden. Dank der engen Zusammenarbeit mit den italienischen Carabinieri konnten die Gegenstände nach umfangreichen Ermittlungen der Kunstfahnder im BLKA ausfindig gemacht und sowohl durch die Beamten bzw. das in Bayern für Kulturgut zuständige Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst sichergestellt werden.

Bereits im Sommer 2019 erlangte die Kunstfahndungsdienststelle Kenntnis von einer Person, die mutmaßlich Kulturgüter illegal von Italien nach Deutschland verbrachte. Im Rahmen des eingeleiteten Ermittlungsverfahrens gelang schließlich die Beschlagnahme eines korinthischen Bronzehelms und dreier antiker Münzen. Der Bronzehelm stammt aus dem 3. oder 4. Jahrhundert vor Christus und besitzt den für diesen Typus charakteristischen Nasenschutz und kurzen Nackenschutz. Der Zustand des Helms verweist auf eine sehr lange Lagerung im Boden. Er wurde vermutlich in Süditalien im Zuge einer Raubgrabung zutage gefördert.

Im Dezember 2019 informierte das Carabinieri Hauptquartier in Rom die Kunstfahndungsdienststelle des Bayerischen Landeskriminalamtes darüber, dass in einem Münchener Auktionshaus eine attische Bandschale Kylix versteigert werden sollte, die illegal aus Italien ausgeführt worden war. Dabei handelt es sich um ein um 550-540 v. Chr. gefertigtes antikes Trinkgefäß mit kunstvollen Bildmotiven der griechischen Mythologie, das als nationales Kulturgut der Italienischen Republik besonders geschützt ist. Im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen des BLKA und des kulturgutschutzrechtlichen Rückgabeverfahrens konnte die Schale sichergestellt und als Original identifiziert werden.

Zudem wurden vier antike römisch-byzantinische Goldmünzen an die italienischen Behörden zurückgegeben, die einen Teil des Diebesgutes eines Einbruchs in das Archäologische Nationalmuseum in Parma aus dem Jahr 2009 darstellen. Sie tauchten teils im Handel, teils in Privatbesitz wieder auf und konnten durch das Bayerische Landeskriminalamt zusammen mit den Kulturbehörden sichergestellt und identifiziert werden. Jede der vier römisch-byzantinischen Solidus-Münzen zeichnet sich durch eine individuelle Prägung aus. Der Solidus oder Aureus Solidus wurde von Kaiser Konstantin dem Großen im Jahr 309 als neue Nominale eingeführt und blieb bis zur Eroberung von Konstantinopel länger als ein Jahrtausend im Umlauf.

Weiterer Bestandteil der Übergabe an die italienischen Behörden waren drei Keramiken aus dem 3.-6. Jahrhundert mit floralen Volutenornamenten und plastischen Rippendekors, die illegal aus Italien ausgeführt und auf dem deutschen Markt zum Verkauf angeboten wurden. Auch ein 2006 aus dem Mailänder Museum „Castello Sforzesco“ gestohlenes Embriachi-Kästchen konnte von den Kunstfahndern des BLKA sichergestellt werden. Dabei handelt es sich um ein aus dem 16. Jahrhundert aus Venedig stammendes Kästchen aus einer charakteristischen Kombination von Holzintarsien mit Schnitzereien aus Tierknochen. Das Kästchen wurde illegal über Großbritannien nach Belgien und schließlich nach Deutschland geschmuggelt, wo es zum Verkauf angeboten wurde.

Die Rückgabe des Kulturgutes erfolgte durch den Polizeivizepräsidenten des Bayerischen Landeskriminalamtes, Guido Limmer, an den Generale di Brigata, Vincenzo Molinese, in Rom. Polizeivizepräsident Guido Limmer: „Die Rückgabe unterstreicht einmal mehr die sehr gute Zusammenarbeit zwischen den italienischen und bayerischen Behörden. Sie ist Ergebnis des tiefergehenden Gedankens, der die Kulturgüter als gemeinsames europäisches Erbe schützt.“