21.01.2023, Polizeipräsidium Oberbayern Süd

Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Traunstein und des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd 

SÜDLICHES OBERBAYERN. Am 13. Januar 2023 wurde ein 34-Jähriger vom Amtsgericht Rosenheim zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Er wurde des gewerbsmäßigen Betrugs in Tateinheit mit gewerbsmäßigem Wucher in 265 Fällen für schuldig befunden. Unter der Sachleitung der Spezialabteilung der Staatsanwaltschaft Traunstein für grenzüberschreitende Kriminalität nach dem sogenannten "Traunsteiner Modell" hatte die Ermittlungsgruppe „Heimwerker“ der Kripo Rosenheim lange gegen den Beschuldigten, der bereits seit Mai 2022 in Untersuchungshaft saß, ermittelt.

Der Abfluss ist verstopft, der Strom ist ausgefallen oder der Haustürschlüssel liegt in der Wohnung und die Tür ist bereits ins Schloss gefallen? Das sind nur drei Beispiele, bei denen schnelle, unkomplizierte Hilfe von Fachpersonal gefragt ist. Mit einem Blick ins Internet ist ein Spezialist rasch gefunden. Doch Vorsicht: Unseriöse Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe nutzen Notlagen und die Hilflosigkeit ihrer Kundschaft immer häufiger finanziell aus! Sie verlangen für ihre unfachmännisch durchgeführten Leistungen völlig überhöhte Preise und drängen zu einer sofortigen Bezahlung.

Nachweislich in 265 Fällen nutzte ein 34 Jahre alter türkischer Staatsangehöriger die Notlagen von Geschädigten in den Jahren 2019 bis 2020 aus und verlangte für nicht fachmännisch durchgeführte Handwerkerleistungen - hauptsächlich im Bereich Abflussrohrreinigung, Schädlingsbekämpfung oder Türöffnungen – viel zu hohe Kosten. Gegen den Mann, der in Essen (Nordrhein-Westfalen) wohnt, lagen zahlreiche Anzeigen vor, die im Mai 2022 zu seiner Festnahme führten. Er saß seitdem in Untersuchungshaft.

Unter der Sachleitung der Spezialabteilung der Staatsanwaltschaft Traunstein für grenzüberschreitende Kriminalität nach dem sogenannten "Traunsteiner Modell" ermittelt die „EG Heimwerker“, die beim Fachkommissariat K10 der Kriminalpolizei Rosenheim dazu gegründet wurde, in dem komplexen Verfahren. Am 13. Januar 2023 wurde der 34-Jährige vom Schöffengericht des Amtsgerichts Rosenheim unter dem Vorsitz von Matthias Knoblauch zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten wegen gewerbsmäßigen Betrugs in Tateinheit mit gewerbsmäßigem Wucher in 265 Fällen für schuldig befunden und verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Gelder in Höhe von 128.000 Euro, die aus den Taten stammen, wurden eingezogen.

Polizeipräsidium 
Oberbayern Süd

Alexander Huber
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