01.12.2022, Polizeipräsidium Oberbayern Süd

NEUÖTTING, LKR. ALTÖTTING. In den frühen Morgenstunden des Donnerstages, 01.12.2022, kam es zu einem Brand im Bereich eines Einkaufmarktes in der Nagelschmiedstraße im Gewerbegebiet Ost „Inn-Center“ in Neuötting. Der Sachschaden fiel gering aus. Seit Mai 2019 beschäftigt die Kripo Mühldorf eine Brandserie mit inzwischen 18 Fällen. Unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein wurde inzwischen die Ermittlungsgruppe (EG) Zunft eingerichtet. Nun wird mit der Veröffentlichung von Täterbildern, Videos und einer Auslobung der Fahndungsdruck erhöht. 

Am Donnerstagmorgen, 01.12.2022 gegen 04:50 Uhr, kam es in der Nagelschmiedstraße in Neuötting erneut zu einem Brand. Durch den unbekannten Täter wurden im Westbereich eines Einkaufsmarktes abgestellte Getränkekisten entzündet. Durch die alarmierte Feuerwehr konnte der Brand abgelöscht werden. Gefahr für das angrenzende Gebäude bestand nicht. Der Sachschaden beträgt ca. 500 – 1000 €.

Noch in der Nacht wurden umfangreiche Fahndungsmaßnahmen eingeleitet, jedoch ohne Erfolg. Die ersten Untersuchungen führten Beamte der Polizeiinspektion Altötting durch, letztendlich ist auch dieser Fall einer umfangreichen Brandserie zuzuordnen und die Kriminalpolizeistation Mühldorf übernahm die weiteren Ermittlungen. 

Zuletzt kam es am Sonntag, den 9. Oktober 2022, gegen 4.30 Uhr zu einem Brand im Industriegebiet in Neuötting. Im Bereich eines Elektronikmarktes gerieten neben dem Gebäude befindliche Holzpaletten in Brand. Das Feuer griff wenig später auf einen Container mit Elektronikschrott und dann auch auf das Gebäude über. Der Sachschaden liegt in diesem Fall mit 100.000 – 150.000 € sehr hoch.  

Durch das rasche Eingreifen der regionalen Feuerwehren konnte der Brand schnell unter Kontrolle gebracht und gelöscht werden. Verletzt wurde niemand.

Der Kriminaldauerdienst der Kripo Traunstein übernahm noch in der Nacht erste Ermittlungen zur Klärung der Brandursache und wurde dabei von Beamten der Polizeiinspektion Altötting unterstützt.

Seit Mai 2019 kam es in dem Gewerbegebiet Neuötting immer wieder zu Bränden, insgesamt bereits in 18 Fällen. In vielen Fällen wurden Papiercontainer, Palletten oder Leergutkisten in Brand gesetzt. In einigen Fällen griff das Feuer auch auf angrenzende Gebäude über, weshalb die Kripo Mühldorf u.a. wegen Brandstiftung ermittelt. Der bei den Bränden entstandene Schaden beläuft sich mittlerweile auf einen mittleren, sechsstelligen Bereich.

Aus diesem Grund wurde bei der Kriminalpolizeistation Mühldorf am Inn unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein eine Ermittlungsgruppe „EG Zunft“ eingerichtet. Aufgrund der Umstände und den Erkenntnissen aus den bisherigen Bränden, gehen die Brandfahnder von vorsätzlichen Brandlegungen aus.

In einem Fall konnte der Täter bei seiner Tat gefilmt werden. Nun wird mit Täterbildern und Tatvideos vom 04.11.2021 eine Öffentlichkeitsfahndung durchgeführt.

Belohnung ausgelobt

Für sachdienliche Hinweise aus der Bevölkerung, die zur Aufklärung der Tat oder Ergreifung des Täters führen, hat das Landeskriminalamt mittlerweile eine Belohnung von 2.000 Euro ausgesetzt. *

Die Kripo Mühldorf bittet nun auch um Hinweise aus der Bevölkerung:

  • Wer kennt die Person auf den Fotos und Videos?
  • Wem sind in den fraglichen Zeiträumen der letzten beiden Brandlegungen (09.10.2022, 04:00 – 04:45 Uhr und 01.12.2022, 04:00 – 05:00 Uhr) verdächtige Personen oder Fahrzeuge im Umfeld der Brandorte aufgefallen?
  • Sind jemandem bereits vor den fraglichen Tatzeiten Personen oder Fahrzeuge im Umfeld der Brandorte aufgefallen, die mit der Tat in Zusammenhang stehen könnten?

Hinweise werden bei der Kriminalpolizeistation Mühldorf unter der Telefonnummer 08631/3673-0 entgegengenommen.

 

 

Hier zwei Videos von der Tatausführung am 04.12.2021:

Polizeipräsidium 
Oberbayern Süd

Alexander Huber
Pressestelle
Kaiserstr. 32
83022 Rosenheim
Tel: 08031 200-1010
E-Mail-Kontakt
 

 

 

 

 

 

 

*Die Belohnung wird

  • für Hinweise ausgesetzt, die zur Aufklärung der Tat oder Ergreifung des Täters führen,

  • nur unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt und verteilt,

  • ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamte, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, ausgesetzt.

Etwaige private Auslobungen sind bisher nicht bekannt.