ZIRNDORF. (1208) Am Mittwoch (28.09.2022) versuchten Betrüger mittels sogenannten Schockanrufs einen sehr hohen Geldbetrag von einem 78-Jährigen aus Zirndorf (Lkrs. Fürth) zu erbeuten. Aufgrund eines aufmerksamen Bankmitarbeiters konnte dies glücklicherweise verhindert werden. Die Polizei warnt erneut eindringlich vor dieser arglistigen Betrugsmasche.
Gegen 11:00 Uhr kontaktierten Unbekannte den Senior per Telefon und gaben sich als Polizeibeamte aus. Sie forderten den 78-jährigen Mann auf, eine Kaution in Höhe eines knapp sechsstelligen Geldbetrags zu zahlen, da sein Sohn angeblich einen tödlichen Unfall verursacht habe.
Daraufhin fuhr der Senior zur Bank und wollte das Geld abheben. Der Bankmitarbeiter wurde jedoch hellhörig und der Filialleiter des Geldinstituts verständigte die Polizei. Nur durch den aufmerksamen Bankangestellten konnte eine Geldübergabe an die Betrüger verhindert werden.
Beamte der Polizeiinspektion Zirndorf klärten den Mann über die Betrugsmasche auf.
Das zuständige Fachkommissariat der Nürnberger Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.
Gleichzeitig warnt das Polizeipräsidium Mittelfranken eindringlich vor dieser perfiden Betrugsmasche und bittet darum, insbesondere ältere Angehörige oder Nachbarn über folgende Warnhinweise aufzuklären:
- Sprechen Sie mit Angehörigen über Gefahren durch betrügerische
Telefonanrufe.
- Wenn Ihre Telefonnummer nicht in öffentlichen Verzeichnissen
stehen soll (z.B. dem Telefonbuch), dann lassen Sie die Nummer
dort löschen.
- Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Legen Sie
einfach auf.
- Geben Sie am Telefon keine Details zu Ihren finanziellen
Verhältnissen preis. Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge
bitten oder nach Ihren Vermögensverhältnissen ausfragen.
- Übergeben Sie niemals Geld oder Schmuck an unbekannte Personen.
Die Polizei wird niemals telefonisch die Herausgabe von Bargeld
oder Wertgegenständen fordern.
- Melden Sie verdächtige Anrufe umgehend der Polizei. Scheuen Sie
sich nicht davor, den Polizeinotruf unter der 110 zu wählen,
wenn Ihnen etwas verdächtig vorkommt.
- Wenn Sie der Anrufer auffordert, die 110 zu wählen, um die
Richtigkeit des Anrufers zu verifizieren, dann beenden Sie das
Gespräch, legen den Hörer auf und rufen dann eigenständig bei
der Polizei an.
Erstellt durch: Theresa Schote / bl