16.09.2022, Polizeipräsidium Oberbayern Nord

INGOLSTADT, FÜRSTENFELDBRUCK, ERDING; Steigende Fallzahlen im Deliktsbereich "Sextortion" - der Erpressung mit Nacktbildern. Die Kriminalpolizei warnt und gibt Verhaltenstipps.

Phänomenbeschreibung

Der Begriff Sextortion setzt sich aus den englischen Wörtern Sex und Extortion - Erpressung - zusammen.

Variante I

Bei Sextortion lernt der Betroffene zunächst eine fremde Person über ein soziales Netzwerk wie Twitter, Snapchat, Instagram oder Facebook kennen. Der Betroffene und die fremde Person kommunizieren miteinander. Mit dem Ziel, das potentielle Opfer dazu zu überreden, sich vor seiner Webcam auszuziehen und sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen, lenken die Täter die Kommunikation schnell auf eine Video-Telefonie um. Dabei zeichnen sie diese sexuellen Handlungen auf und drohen im Anschluss daran, dieses Video oder Bild im Internet zu veröffentlichen, falls der geforderte Geldbetrag nicht gezahlt würde.

Variante II

Bei einer anderen Variante von Sextortion verschicken die Täter an ihre Opfer per E-Mail ein Erpresserschreiben, in dem sie behaupten, von ihrem Opfer kompromittierende Sexvideos aufgenommen zu haben und dann Geldbeträge fordern, damit diese dann nicht veröffentlicht werden. Häufig werden derartige E-Mails massenweise ohne konkretes Ziel als Spam-Mails verschickt.

Sextortion zielt auf das Schamgefühl der Opfer ab.  Das Phänomen betrifft mehrheitlich zwar Männer, aber auch Frauen können davon betroffen sein. Die hierdurch entstehende psychische Belastung ist hoch.

Fallzahlen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord

Sprengel Ingolstadt:

Im Verlauf des Jahres 2022 wurde bei der Kriminalpolizeiinspektion Ingolstadt ein spürbarer Anstieg der regionalen Fallzahlen im Vergleich zu den Vorjahren registriert. So wurden bis Mitte August 2022 mit über 150 Fällen von Sextortion bereits mehr Fälle registriert, als in den Vorjahren während des gesamten Jahresverlaufs. Bei einem Großteil der Taten kommt es zu keiner Vollendung und es bleibt beim Erpressungsversuch. Trotzdem entstand ein Gesamtschaden von über 10.000,- €. Mit weiteren Fällen bis zum Jahresende muss gerechnet werden. Hinzu kommt eine hohe Zahl von Fällen, die aus Scham der Betroffenen nicht bei der Polizei angezeigt werden.

Sprengel Fürstenfeldbruck:

Bei der Kriminalpolizeiinspektion Fürstenfeldbruck wurden im Jahr 2022 bereits über 60 Erpressungen mit der o. g. Variante II bekannt. Zählt man die Fälle beider Varianten zusammen, wurden im selben Zeitraum über 100 Fälle polizeibekannt. Damit sind die Zahlen des gesamten Vorjahres bereits jetzt erreicht.

Sprengel Erding:

Die Kriminalpolizeiinspektion Erding stellt ebenfalls eine Steigerung der Fallzahlen in ihrem Zuständigkeitsbereich fest. Bis 16.08.2022 wurden mit über 120 Fällen bereits mehr Fälle polizeilich bekannt als im gesamten Vorjahr. Der finanzielle Schaden ist mit insgesamt knapp 8000 Euro vergleichsweise gering.

So schützen Sie sich vor "sexueller Erpressung"

  • Halten Sie Betriebs- sowie Virenschutzsysteme auf Ihren online-genutzten Endgeräten wie Smartphone, Laptop, Tablet oder Computer immer auf dem aktuellen Stand, um sich vor Schadsoftware, sogenannter Malware, zu schützen. Es gibt Malware, die Ihre Webcam problemlos aktiviert und Sie damit jederzeit filmen kann.
  • Nutzen Sie grundsätzlich einen Spamfilter, der Spams jeder Form abfängt, bevor sie Ihr Postfach erreichen.
  • Bei Internetkontakten sollte man grundsätzlich vorsichtig sein! Nehmen Sie keine Freundschaftsanfragen von fremden Personen an.
  • Lassen Sie die Webcam ausgeschaltet!
  • Lassen Sie sich nicht zu Nacktaufnahmen überreden!

Wenn Sie Opfer von Sextortion geworden sind

  • Ignorieren Sie den Betrüger! Brechen Sie den Kontakt sofort ab!
  • Überweisen Sie kein (weiteres) Geld - die Erpressung hört nach der Zahlung meist nicht auf!
  • Verständigen Sie schnellstmöglich Ihre Bank oder Ihren Kreditkartenanbieter, falls bereits eine Überweisung getätigt worden sein sollte. Evtl. ist noch eine Rückholung des Geldes über Ihr Kreditinstitut möglich!
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei!
  • Sichern Sie alle Chatverläufe und Nachrichten mittels Screenshot zur Beweissicherung!
  • Kontaktieren Sie wenn nötig den Netzwerkbetreiber und veranlassen Sie, dass das Bildmaterial von Ihnen gelöscht wird! Nicht angemessene Inhalte kann man dem Seitenbetreiber über eigens hierfür eingerichtete Buttons melden.