15.07.2022, Polizeipräsidium Niederbayern

NIEDERBAYERN. Am 12.07.2022 wurde eine Bank aus dem südöstlichen Bereich des Regierungsbezirkes Opfer einer Betrugsmasche, dem sogenannten „CEO-Fraud“, auch bekannt als „Chef-Masche“ bzw. „Chef-Betrug“. Es entstand dadurch ein Vermögensschaden im mittleren 6-stelligen Bereich.

Das Phänomen CEO-Fraud

Bekannt ist diese Betrugsform auch unter den Namen „Business E-Mail Compromise (BEC)“, „Fake-President-Fraud (FPF)“ oder auch als „Chef-Masche“ bzw. „Chef-Betrug“. Ziele dieser Betrugsform sind Unternehmen aller Branchen, aber auch Verbände aller Art, Vereine oder Banken. Meist professionell agierende Täter beschaffen sich zunächst Informationen aller Art über ihr Ziel, um insbesondere Angaben zu Geschäftspartnern und künftigen Investments zu erhalten. Von Interesse sind aber auch E-Mail-Erreichbarkeiten oder Angaben aus sozialen Medien. Dadurch erhalten die Täter Insiderinformationen, die sie betrügerisch einsetzen. Schließlich geben sie sich als hochrangige Mitarbeiter aus, um unter Vortäuschung falscher Tatsachen telefonisch oder auch per E-Mail einen Unternehmensmitarbeiter zum Transfer größerer Geldbeträge zu bewegen. Die Transaktionen erfolgen hauptsächlich auf ausländische Konten.

Die Täter nutzen die Vielfältigkeit von Anonymisierungsmöglichkeiten des Internets, um die Ermittlungen der Polizei zu erschweren.

Betrüger ergaunern mehrere 100.000 Euro

Anfang der Woche konnten Betrüger auf diese Weise bei einer niederbayerische Bank einen mittleren 6-stelligen Betrag ergaunern. Der bislang unbekannte Täter rief im Namen des Firmeninhabers einer Firma, die ein Konto bei der betroffenen Bank führt, an. Er täuschte gegenüber der Bank vor, berechtigt zu sein, mehrere eilige Überweisungen, teilweise ins Ausland, anzuweisen. Bei dem Telefonat wurde Druck aufgebaut, um schnellstmöglich zum Erfolg zu kommen. Die Kriminalpolizeiinspektion Passau hat die Ermittlungen aufgenommen.

Warnhinweise des Polizeipräsidiums Niederbayern

Das Polizeipräsidium Niederbayern nimmt den aktuellen Fall zum Anlass, um auf das Phänomen „CEO-Fraud“ hinzuweisen, eindringlich davor zu warnen und Verahaltenstipps zu geben:

  • Achten Sie darauf, welche Informationen Sie über Ihr Unternehmen auf öffentlichen Plattformen veröffentlichen
  • Führen Sie klare Abwesenheitsregelungen und interne Kontrollmechanismen ein
  • Klären Sie Ihre Mitarbeiter über das Phänomen auf
  • Lassen Sie sich bei Kontakt nicht unter Druck setzen
  • Überprüfen Sie eingehende E-Mails auf Absenderadresse und korrekte Schreibweise
  • Lassen Sie Zahlungsaufforderungen mittels Rückruf über Ihre internen Kontaktlisten oder mittels schriftlicher Rückfrage beim genannten Auftraggeber bestätigen
  • Nehmen Sie bei Auffälligkeiten Kontakt mit Ihrer örtlich zuständigen Polizeidienststelle auf

Bei Vorliegen des Verdachtes eines „CEO-Frauds“ nehmen Sie umgehend Kontakt mit der örtlich zuständigen Polizeidienststelle und Ihrem Kreditinstitut auf. Ein schnellstmöglich eingeleitetes Rücküberweisungsgesuch der Bank und Maßnahmen zur eventuellen Vermögenssicherung durch Ihre Polizei kann zur Sicherung der Gelder beitragen. Zudem unterstützen Sie die Polizei, um Ermittlungsansätze zur Bekämpfung dieser Betrugsform zu erlangen.

Hinweise sind auch der Internetseite des Bundeskriminalamtes zu entnehmen: https://t1p.de/c9kqk

 

Medienkontakt: Polizeipräsidium Niederbayern, Tel. 09421/868-1013
Veröffentlicht: 15.07.2022, 08:30 Uhr