07.07.2022, Polizeipräsidium Niederbayern

PASSAU. Bereits im Februar 2020 haben Passauer Schleierfahnder einen Audi aus dem Raum Unna auf der Autobahn A 3 kurz vor der österreichischen Grenze einer verdachtsunabhängigen Kontrolle unterzogen.

Nach einer intensiven Untersuchung des Fahrzeuges und der Überprüfung der beiden Insassen, einen damals 25 Jahre alten Syrer sowie seine damals 21-jährige aus Marokko stammende Begleiterin fanden die Schleierfahnder in mehreren verschlossenen Behältnissen, die sich versteckt im Innenraum des Fahrzeuges befanden, über eine Million, z. T. mit Gummibändern verschnürtes Bargeld.

Unter Leitung der Kriminalpolizeiinspektion Niederbayern in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Passau und der europäischen Polizeibehörde EUROPOL folgten über mehrere Monate dauernde umfangreiche Ermittlungen, die sich bis nach Spanien erstreckt haben.

Dem Ergebnis dieser intensiven und akribischen Ermittlungen zufolge sowie dem Beschlussantrag der Staatsanwaltschaft Passau bestätigte das Landgericht Passau letztendlich in der Gesamtwürdigung der durchgeführten kriminalpolizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, das keine Zweifel an der kriminellen Herkunft des Geldes bestehen. Der Betrag wurde am 07.06.2022 nach Rechtskraft des Beschlusses an die Landesjustizkasse überwiesen.

Höchste Bargeldsumme im Bereich des Polizeipräsidiums Niederbayern

Im vergangenen Jahr konnten durch die Ermittler der Kriminalpolizeiinspektion Niederbayern rund 1,5 Millionen Euro aus mutmaßlich krimineller Herkunft  vorläufig gesichert werden. Der im Jahr 2020 gesicherter Millionenbetrag stellte die höchste Bargeldsumme die seitens der Kriminalpolizeiinspektion Niederbayern im Bereich des Polizeipräsidium Niederbayern für den Freistaat Bayern eingezogen worden ist.

Vereinfachte Verfahren für die Vermögensabschöpfung – Stichwort „Beweislastumkehr“

Mit der Strafrechtsänderung 2017 können die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte Vermögenswerte mit unklarer bzw. krimineller Herkunft leichter einziehen – der Nachweis einer konkreten strafbaren Handlung ist hierfür nicht notwendig – d. h. der Betroffene muss nachweisen, dass er das gesicherte Vermögen auf legale Weise erlangt hat. Auch die niederbayerischen Polizeidienststellen gemeinsam mit den Justizbehörden greifen vermehrt auf die rechtlichen Möglichkeiten zurück, um Taterträge zu sichern – denn: „Straftaten dürfen sich nicht lohnen“.

Medienkontakt: Polizeipräsidium Niederbayern, Tel. 09421/868-1014

Veröffentlicht: 07.07.2022, 08:05 Uhr