15.06.2022, Polizeipräsidium München

874.     Brandfall – Au

875.     Organisierter Callcenterbetrug; sogenannter Schockanruf; Festnahme eines Abholers

            -siehe Medieninformation vom 27.03.2022, Nr. 442

876.     Organisierter Callcenterbetrug; sogenannter Schockanruf – Neuhausen

877.     Organisierter Callcenterbetrug; Falsche Polizeibeamte – Au

878.     Drei manipulierte E-Bikes – Moosach


874.     Brandfall – Au

Am Dienstag, 14.06.2022, gegen 10:25 Uhr, bemerkte ein 41-Jähriger mit Wohnsitz in München, dass der Rauchmelder in der Nachbarwohnung eines Mehrfamilienhauses angeschlagen hatte.
Die unverzüglich alarmierte Feuerwehr öffnete die Nachbarwohnung gewaltsam und konnte so den Brand löschen. Als Brandursache wird nach dem aktuellen Ermittlungsstand von einem technischen Defekt am Geschirrspüler in der Küche ausgegangen.
Durch den Brand und die damit verbundenen Löscharbeiten, wurde die gesamte Wohnung erheblich beschädigt. Der Sachschaden wird auf mehrere Zehntausend Euro geschätzt. Es wurde niemand verletzt.

Das Kommissariat 13 (Brand) hat die weiteren Ermittlungen übernommen.


875.     Organisierter Callcenterbetrug; sogenannter Schockanruf; Festnahme eines Abholers

            -siehe Medieninformation vom 27.03.2022, Nr. 442

Wie bereits berichtet, ergab sich am Donnerstag, 17.03.2022, nach Organisiertem Callcenterbetrug in Planegg ein dringender Tatverdacht gegen einen polnischen Fahrzeugführer, der wenige Stunden nach der Tat in eine Verkehrskontrolle geriet. Dieser konnte am Samstag, 26.03.2022, durch die Polizeiinspektion Augsburg festgenommen werden.

Die weiteren Ermittlungen fokussierten sich insbesondere auf die Ergreifung des zweiten Täters. Dieser konnte nun am Montag, 13.06.2022, von polnischen Einsatzkräften in Warschau an seinem Wohnsitz festgenommen werden.

Es bleibt abzuklären, ob der 26-Jährige seine Haftstrafte komplett in seinem Heimatland verbüßen wird. Die letztliche Entscheidung darüber steht noch aus.

 


 

876.     Organisierter Callcenterbetrug; sogenannter Schockanruf – Neuhausen

Am Dienstag, 14.06.2022, zwischen 14:00 Uhr und 18:00 Uhr, erhielt eine über 80-Jährige mit Wohnsitz in München einen Anruf von der „Kriminalpolizei“. Ihr wurde mitgeteilt, dass ihre Betreuerin festgenommen worden sei und nur gegen eine gewisse Kaution wieder auf freien Fuß käme.

Da die Rentnerin weder über einen entsprechenden Bargeldbetrag verfügte, noch uneingeschränkt mobil ist, kam der ihr unbekannte Abholer in die Wohnung und öffnete unter ihrer Anweisung den Safe. Er entnahm daraus Goldmünzen und Schmuck im Wert von mehreren Zehntausend Euro.

Mit der Tatbeute verließ der Täter die Wohnung in unbekannte Richtung. Erst im Nachhinein verständigte die Seniorin ihre Betreuerin, was letztlich den Betrug aufdeckte.

Die AG Phänomene hat die weiteren Ermittlungen übernommen.

Den Abholer konnte die Rentnerin wie folgt beschreiben:
Männlich, 25-30 Jahre alt, nordwesteuropäisches Aussehen, dunkle kurze gepflegte Haare, normale Figur, stellte sich als „Herr Braun“ vor, sprach kaum Deutsch (verständigte sich auf Englisch); er trug ein graues Sakko, eine dunkle Hose, eine weiße Corona-Maske und führte eine Tasche zum Transport der Beute mit sich

Zeugenaufruf:
Wer hat im angegebenen Zeitraum im Bereich der Lothstraße, Dachauer Straße, Nymphenburger Straße und Stiglmaierplatz (Neuhausen) Wahrnehmungen gemacht, die im Zusammenhang mit diesem Vorfall stehen könnten?
Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kriminalfachdezernat 3 -AG Phänomene- Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

Hinweis Ihrer Münchner Polizei:
Falsche Polizei- oder Kriminalbeamte verwenden oft den Trick, dass sie den Angerufenen mitteilen, dass Angehörige festgenommen wurden und nur durch Bezahlung einer Kaution wieder frei kommen würden (sogenannter Schockanruf).
Vergewissern Sie sich bitte durch einen selbstständigen Anruf beim Polizeinotruf 110 oder bei ihren Verwandten, ob es sich tatsächlich um einen Polizeibeamten oder dem Verwandten handeln könnte. Wenn Sie den Polizeinotruf 110 anrufen, vergewissern Sie sich bitte, dass ein vorheriger Anruf auch definitiv beendet wurde, indem der Hörer aufgelegt oder eine entsprechende Taste eines Mobiltelefons gedrückt wurde. Lassen Sie keine unbekannten Personen in Ihre Wohnung, die sich nicht eindeutig legitimieren können.
Dieser Hinweis gilt außerdem für Betrugsmaschen ähnlicher Art. Wenn Sie Anrufe von vermeintlichen Personen anderer Behörden erhalten, vergewissern Sie sich über einen unabhängigen Anruf bei dieser Behörde, ob der Anrufer tatsächlich in deren Auftrag bei Ihnen angerufen hat.
Machen Sie am Telefon niemals Angaben über Ihre finanziellen Verhältnisse und teilen Sie keine Bankverbindungsdaten mit!

 


 

877.     Organisierter Callcenterbetrug; Falsche Polizeibeamte – Au

Am Montag, 13.06.2022, im Zeitraum zwischen 12:30 Uhr und 16:50 Uhr, erhielt eine über 70-Jährige mit Wohnsitz in München einen Anruf. Am Telefon gab sich eine Frau als Kriminalbeamtin aus, welche wegen einem vermeintlichen Raubüberfall ermitteln würde.

Gegenüber der über 70-Jährigen gab sie an, dass bei einer Täterfestnahme ein Zettel mit der Adresse der Seniorin aufgefunden wurde. Darüber hinaus wurde sie nach ihren Wertgegenständen und ihrem Kontostand befragt. Die Anruferin schaffte es, die über 70-Jährige davon zu überzeugen, dass sie eine echte Polizeibeamtin am Telefon habe.

Das Telefonat wurde dann auch noch von einer männlichen Person übernommen. Auch dieser fragte weiterhin intensiv nach den finanziellen Mitteln, über die die über 70-Jährige verfüge.

Die Täter konnten die gutgläubige Seniorin dazu bewegen, von ihrer Bank mehrere Tausend Euro Bargeld abzuheben, welche sie im weiteren Verlauf an einen bislang unbekannten Abholer übergab.

Am darauffolgenden Tag verständigte die über 70-Jährige die Polizei über den Notruf 110. Erst hier konnte sie aufgeklärt werden, dass es sich bei den Telefonaten um Straftaten gehandelt hatte.

Die weiteren Ermittlungen hat die AG Phänomene übernommen.

Hinweis Ihrer Münchner Polizei:
Falsche Polizei- oder Kriminalbeamte verwenden fast immer den Trick, dass sie die Angerufenen über vermeintliche Einbrüche in der Nachbarschaft informieren. Sie behaupten, dass diese deshalb in der Wohnung mögliche Geld- bzw. Schmuckbestände kontrollieren müssten.
Vergewissern Sie sich bitte durch einen selbstständigen Anruf beim Polizeinotruf 110, ob es sich tatsächlich um einen Polizeibeamten handeln könnte. Wenn Sie den Polizeinotruf 110 anrufen, vergewissern Sie sich bitte, dass ein vorheriger Anruf auch definitiv beendet wurde, indem der Hörer aufgelegt oder eine entsprechende Taste eines Mobiltelefons gedrückt wurde. Lassen Sie keine unbekannten Personen in Ihre Wohnung, die sich nicht eindeutig legitimieren können.
Dieser Hinweis gilt außerdem für Betrugsmaschen ähnlicher Art. Wenn Sie Anrufe von vermeintlichen Personen anderer Behörden erhalten, vergewissern Sie sich über einen unabhängigen Anruf bei dieser Behörde, ob der Anrufer tatsächlich in deren Auftrag bei Ihnen angerufen hat.
Machen Sie am Telefon niemals Angaben über Ihre finanziellen Verhältnisse und teilen Sie keine Bankverbindungsdaten mit.

Beachten Sie vor allem:

  • Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge bitten.
  • Geben Sie am Telefon keine Details zu Ihren finanziellen Verhältnissen preis.
  • Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Legen Sie einfach auf.
  • Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen.

 


 

878.     Drei manipulierte E-Bikes – Moosach

Am Dienstag, 14.06.2022, in den Abendstunden wurden im Bereich der Dachauer Straße insgesamt drei Fälle von Manipulation an E-Bikes festgestellt.

Im ersten Fall überfuhr eine 58-Jährige mit Wohnsitz in München das für sie geltende Rotlicht auf der Dachauer Straße. Aufgrund dieses Rotlichtverstoßes wurde die 58-Jährige angehalten und einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei wurde festgestellt, dass das Fahrrad mit einem Gashebel ausgestattet war, wodurch das Fahrrad selbsttätig bis 25 km/h fahren konnte. Durch diesen Umbau wurde das E-Bike zum Kraftrad und wäre unter das Pflichtversicherungsgesetz gefallen. Da die 58-Jährige keine Haftpflichtversicherung für das Kraftrad abgeschlossen hatte, wurde ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.

Im zweiten und dritten Fall befuhren ein 50-Jähriger und ein 54-Jähriger (beide mit Wohnsitzen in München) ebenfalls die Dachauer Straße. An der Kreuzung zur Ludwigsfelder Straße stürzte der 54-Jährige in einer Rechtskurve aus bisher ungeklärter Ursache. Bei diesem Unfall zog sich der 54-Jährige Verletzungen im Gesicht zu und wurde vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht. Der 50-Jährige blieb mit den beiden E-Bikes an der Unfallörtlichkeit und wartete auf die aufnehmende Streifenbesatzung. Bei der Unfallaufnahme wurde festgestellt, dass beide E-Bikes Eigenbau waren und eine Geschwindigkeit von über 50 km/h erreichen konnten. Beide E-Bikes wurden dadurch zu Krafträdern. Gemäß Pflichtversicherungsgesetz hätte auch hier eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden müssen. Weder der 50-Jährige noch der 54-Jährigen konnten außerdem eine erforderliche Fahrerlaubnis vorweisen. Des Weiteren bestand für beide Krafträder keine Betriebserlaubnis.

Gegen die beiden Männer wird nun wegen Vergehen des Pflichtversicherungsgesetzes, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Vergehen gegen die Straßenverkehrszulassungsordnung ermitteln.

Die weiteren Ermittlungen werden von der Münchner Verkehrspolizei geführt.

Hinweis Ihrer Münchner Polizei:
Technische Änderungen, die Auswirkung auf Antriebsart oder die Geschwindigkeit haben, führen in der Regel dazu, dass das Pedelec/E-Bike als Kraftrad eingeordnet wird.
Dadurch unterliegen sie u.a. dem Pflichtversicherungsgesetz und es wird in der Folge eine Haftpflichtversicherung benötigt. Außerdem müssen Sie im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis sein.