19.05.2022, Bayerisches Landeskriminalamt
9 Jahre und 8 Monate Haft für Drogenhandel über das Darknet

München / Garmisch-Partenkirchen – Wie bereits im Vorjahr berichtet, gelang es dem Bayerischen Landeskriminalamt (BLKA) bereits am 10.02.2021 in enger Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizeistation (KPS) Garmisch-Partenkirchen unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft München II mehrere Drogenhändler festzunehmen und neben weiteren Betäubungsmitteln zehn Kilogramm der synthetischen Droge Amphetamin sicherzustellen.

Bei dem Empfänger der Lieferung wurde zudem eine einseitig geschliffene Machete mit einer Klingenlänge von 30 cm sichergestellt.

Diesem Ermittlungserfolg gingen umfangreiche Ermittlungen zu Betäubungsmittelbestellungen auf einer Online-Handelsplattform im Darknet voraus.

Im Rahmen des damaligen Einsatzes sowie der weiteren Ermittlungen konnten neben dem Empfänger der zehn Kilogramm schweren Drogenlieferung zwei weitere Täter festgenommen werden.

Gegen diese beiden weiteren Tatverdächtigen liefen zudem separat Ermittlungen wegen Drogenhandels über so genannte Krypto-Handys. Durch deren Auswertung konnte einem der Dealer der Handel mit über 90 Kilogramm Marihuana, 13 Kilogramm Amphetamin und 1 Kilogramm Kokain nachgewiesen werden.

Am 14.04.2022 wurden die Täter durch eine Große Strafkammer des Landgerichts München II zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.

Das Gericht verhängte gegen die drei Männer im Alter von 25 bis 37 Jahren Freiheitsstrafen von 9 Jahren und 8 Monaten, 7 Jahren, sowie 6 Jahren und 4 Monaten.

Neben den Haftstrafen wurde auf Grundlage des § 64 des Strafgesetzbuches auch die Unterbringung der Verurteilten in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Da sich die Täter durch den ihnen zur Last gelegten Betäubungsmittelhandel auch finanziell bereichert hatten, ordnete das Gericht bei einem Täter die Einziehung von Wertersatz in einem mittleren sechsstelligen Bereich, bei einem seiner Mittäter im oberen vierstelligen Bereich, an. Diese Beträge fließen der Staatskasse zu.

Die Urteile sind jeweils rechtskräftig.