04.11.2025, Polizeipräsidium Schwaben Nord

 

Gründe für die Errichtung und den Betrieb einer Videoüberwachung?

Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger hat für das PP Schwaben Nord oberste Priorität. Die Videoüberwachung ist ein immer wichtigerer Bestandteil eines umfassenden Sicherheitskonzeptes. Die Videoüberwachung hilft, Kriminalität zu verhindern und potentielle Täter abzuschrecken. Die Einführung der stationären Videoüberwachung am Hauptbahnhof trägt somit maßgeblich zur weiteren Erhöhung der Sicherheit im öffentlichen Raum bei und soll außerdem dafür sorgen, dass sich Bürgerinnen und Bürger an diesem Knotenpunkt noch sicherer fühlen können.

Wann erfolgt die Inbetriebnahme der Videoüberwachung?

Die Kameras auf dem Vorplatz des Hauptbahnhofs Augsburg wurden bereits installiert. Zum aktuellen Zeitpunkt sind die Kameras noch abgedeckt und nicht in Betrieb. Die Inbetriebnahme ist voraussichtlich für Mitte Januar 2026 angedacht. Bürgerinnen und Bürger werden entsprechend über die Inbetriebnahme informiert.

Ziele der Videoüberwachung?

Videoüberwachung ist keine polizeiliche Maßnahme, welche für sich alleinstehen kann. Sie ist Bestandteil eines umfassenden Sicherheitskonzeptes zur Abwehr von Gefahren sowie zur Verhütung von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die Videoüberwachung soll zu einer Erhöhung des Entdeckungsrisikos führen und somit einen maßgeblichen präventiven Beitrag zur weiteren Verbesserung der Sicherheitslage am Hauptbahnhof leisten. Die begleitenden polizeilichen Maßnahmen, wie z.B. die polizeiliche Präsenz sowie Kontrolltätigkeit werden in gewohnter Art und Weise fortgeführt.

Was, wann und wo wird videoüberwacht?

Die Videoüberwachung wird rund um die Uhr und ausschließlich im öffentlichen Raum erfolgen. Wohn- und Geschäftsbereiche werden von der Videoüberwachung nicht erfasst oder technisch ausgeblendet. Darüber hinaus werden ausschließlich Bildaufnahmen gefertigt. Eine Tonaufzeichnung findet nicht statt. Während Versammlungen wird keine Videoüberwachung in den jeweiligen Bereichen erfolgen.

Wie lange werden die Aufzeichnungen gespeichert?

Die Bilddaten werden für einen Zeitraum von 14 Tagen gespeichert und anschließend gelöscht. Die genannte Löschfrist gilt nicht für Bilddaten, die zur Aufklärung von Straftaten benötigt werden. Eine befristete Speicherung ist grundsätzlich auch deshalb schon erforderlich, um eine Aufzeichnung im Falle einer nachträglich angezeigten Tat auswerten zu können.

Wer hat Einsicht in die Aufnahmen?

Zugriff auf die Überwachungsaufnahmen hat grundsätzlich nur die Polizei. Die Aufzeichnungen können hierbei anlassbezogen von Beamten der Einsatzzentrale im Polizeipräsidium und der für den Bereich zuständigen Polizeiinspektion Augsburg Mitte eingesehen und ausgewertet werden. Sofern Bilddaten Hinweise auf Straftaten ergeben bzw. enthalten, werden diese von der Polizei gesichert und als Beweismittel an die zuständige Staatsanwaltschaft übergeben. Eine Einsichtnahme in die Aufzeichnungen durch Privatpersonen findet generell nicht statt.

Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung?

Art. 33 Abs. 3 PAG ermächtigt die Polizei, Bild- und Tonaufnahmen an oder in sogenannten gefährdeten Objekten gemäß Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 PAG durchzuführen.

Bahnhöfe gelten bundesweit als sicherheitsrelevante Orte mit einer erhöhten allgemeinen Gefahrenlage. Sie zeichnen sich durch hohes Personenaufkommen und vielfältige Nutzung aus. Dies macht sie zu einem zentralen Verkehrsknotenpunkt aber eben auch zu einem sicherheitsrelevanten Ort. Eine effektive Gefahrenabwehr ist daher unabdingbar. Die Videoüberwachung als weiterer Bestandteil des Sicherheitskonzeptes ist sinnvoll, um potentielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und entsprechend reagieren zu können.

Um auf die Videoüberwachung und den davon erfassten Bereich aufmerksam zu machen, werden von Seiten der Polizei Hinweisschilder am Hauptbahnhof angebracht.

Wer gewährleistet die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen?

In die Planungen zur Umsetzung der Videoüberwachung war von Beginn der behördliche Datenschutzbeauftragte im Polizeipräsidium Schwaben Nord eingebunden. Zudem erfolgt zeitgerecht auch eine Information an den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Sowohl bei der Aufzeichnung der Bilddaten, als auch bei deren Verwendung, Speicherung und Löschung wird strikt die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gewährleistet.