23.07.2021, Bayerisches Landeskriminalamt
Mit dem zweiten Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2133) wurden die Vorschriften der Aufbewahrung von Waffen und Munition in wesentlichen Teilen geändert. Das Sicherheitsniveau wurde angehoben und an die aktuellen technischen Standards angepasst. Die neuen Vorschriften traten am 6. Juli 2017 in Kraft.