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28.07.2011, Polizeiverwaltungsamt


Bayerisches Polizeiverwaltungsamt

Das Bayer. Polizeiverwaltungsamt ist als zentrale Behörde des Freistaates Bayern immer dann zuständig, wenn es um die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten geht, die im Straßenverkehr begangen werden.


Die insgesamt ca. 500 Mitarbeiter des Amtes sind in verschiedenen Abteilungen tätig. Im einzelnen gliedert sich das Amt wie folgt:


Abteilung I - Allgemeine Verwaltung


Hier wird die für das gesamte Amt erforderliche Logistik koordiniert. Sofern es um Fragen der Beschaffung von Material, der Bewirtschaftung der beiden Dienstgebäude in Straubing und Viechtach oder aber um die Frage von Schadensersatzleistungen durch das Bayer. Polizeiverwaltungsamt geht, dann sind Sie hier richtig. Auch wenn Sie sich für einen Arbeitsplatz beim Bayer. Polizeiverwaltungsamt interessieren, ist die Abteilung I der zuständige Ansprechpartner. Wie der Name "Allgemeine Verwaltung" bereits vermittelt, ist es Aufgabe der Abteilung I des Bayer. Polizeiverwaltungsamtes den Abteilungen II und III in Sachen Organisation, Versorgung, Personal und EDV-Technik optimale Arbeitsbedingungen zur Verfügung zu stellen.


Abteilung II - Zentrale Verkehrsordnungswidrigkeitenstelle


Zentrale Verkehrsordnungswidrigkeitenstelle; Wer verbirgt sich hinter diesem Begriff? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die hier arbeiten, haben jedes Jahr ca. 3,0 Mio. Vorgänge bayernweit zu bearbeiten. Etwa so viele Verkehrsordnungswidrigkeiten werden pro Jahr auf bayerischen Straßen durch Kräfte der Polizei festgestellt. Die Sünden der Verkehrsteilnehmer reichen von Parkverstößen über die Missachtung von Ge- und Verboten bis hin zu Geschwindigkeitsverstößen. Aufgabe der Abteilung II ist nun die Durchführung des sogenannten Vorverfahrens. Hierzu zählen z.B. Fahrerermittlung, die Versendung von Anhörbogen, die Versendung von Verwarnungsangeboten, usw. Die interne Verteilung des Aufgabenbereiches auf die verschiedenen Sachgebiete ist nach regionalen Gesichtspunkten erfolgt.


Abteilung III - Zentrale Bußgeldstelle


Wenn eine Ordnungswidrigkeit durch die fristgerechte Zahlung des Verwarnungsgeldes geahndet wurde, dann ist die Sache für den Autofahrer und die Polizei erledigt. Doch was passiert, wenn gar nicht, nicht fristgerecht oder nicht vollständig bezahlt wird? Und was passiert, wenn das Bußgeld die Höhe von 40 EUR übersteigt? Dann wird i. d. R. ein Bußgeldbescheid erstellt. Die Erstellung dieser Bescheide (pro Jahr ca. 1,0 Mio. Stück) ist dann Aufgabe der Abteilung III des Bayer. Polizeiverwaltungsamt, der Zentralen Bußgeldstelle in Viechtach. Auch für die Durchsetzung der verhängten Sanktionen, also z. B. in Sachen des Bußgeldes inkl. Gebühren und Auslagen oder auch den Vollzug eines verhängten Fahrverbotes ist die Zentrale Bußgeldstelle in Viechtach zuständig. Wie auch bei der Abteilung II ist die interne Verteilung des Aufgabenbereiches nach regionalen Gesichtspunkten erfolgt.


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