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16.08.2011, Landeskriminalamt


Straftaten im Internet - Informationen und Tipps

Was können Sie tun?


- wie gehe ich mit zufällig Gefundenem um?


Sollten Sie zufällig kinderpornographische Dateien finden, teilen Sie uns nach Möglichkeit den genauen Pfad zum Auffinden mit. Dies ist bei:
Webseiten: die Angabe der Internetadresse (z.B.http://www.Beispiel.de/Beispiel)
Newsgroups: Newsserver, Newsgroup, Titel, evtl. Datum des Postings

oder übersenden Sie die Daten als angehängte Datei an Ihrer email den zuständigen Stellen.


- wie gehe ich mit unaufgefordert Zugesandtem um?


Sollten Sie unaufgefordert Dateien erhalten haben, löschen Sie diese ungesehen von Ihrer Festplatte. Sollten Sie die Datei bereits heruntergeladen und angesehen haben und handelt es sich dabei um Kinderpornographie, übersenden Sie diese an uns. Leiten Sie auf keinen Fall ungesehene Dateien an andere Personen weiter.


- wie schütze ich meinen Filius?


Aktivieren Sie evtl. vorhandene Kinderschutzprogramme der einzelnen Provider, oder besorgen Sie sich aus dem Internet oder den verschiedenen Herstellern die entsprechende Software.
Sprechen Sie mit Ihrem Kind und klären Sie es über mögliche Gefahren in Verbindung mit dem Internet und den Online-Diensten auf.


- vorbeugendes Verhalten


Besuchen Sie keine Chaträume bzw. öffnen Sie keine Newsgroups, die bereits durch ihre Bezeichnung auf mögliche strafbare Inhalte hinweisen. Suchen Sie keinesfalls selbst nach Kinderpornographie, da Sie sich dadurch strafbar machen.


Haben Sie weitere Fragen? Wenden Sie sich vertrauensvoll telefonisch oder per email an uns.


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