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Polizei Bayern » Polizeiverwaltungsamt 28.03.2011, Polizeiverwaltungsamt Bayerisches Polizeiverwaltungsamt![]() 94315 Straubing Telefon: 09421/549-0 Fax: 09421/549-120 Kontakt Anfahrtshilfe mit freundlicher Unterstützung von BayernInfo und BayernViewerZuständigkeitsbereichZentrale Aufgabe des Bayer. Polizeiverwaltungsamtes ist die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, die im Bereich des Freistaates Bayern begangen und festgestellt werden. Die Aufgabe der Abteilung II (Zentrale VOWi-Stelle) im Standort Straubing besteht hierbei darin, den Bereich der Verwarnungen (d.h. Verwarnungsgelder bis max. 35 Euro) zu bearbeiten, sowie die Vorarbeiten für den Erlass eines Bußgeldbescheides zu erledigen. Ist für eine Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld von 40 Euro und mehr vorgesehen, so ist ein Bußgeldbescheid zu erlassen. Der Erlass eines Bußgeldbescheides ist dann Aufgabe der Abteilung III (Zentrale Bußgeldstelle Viechtach). Die Abwicklung des gesamten Bußgeldverfahrens (z.B. Einspruchsbearbeitung, Zahlung, Vollstreckung) fällt in den Aufgabenbereich der Abteilung III. Weitere Informationen:
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