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Das Internetangebot des Bayerischen Polizeiverwaltungsamtes


Dienststelle

Das Bayer. Polizeiverwaltungsamt ist als zentrale Behörde des Freistaates Bayern insbesondere immer dann zuständig, wenn es um die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten geht, die im Straßenverkehr begangen werden.

Die insgesamt ca. 500 Mitarbeiter des Amtes sind in verschiedenen Abteilungen tätig. Dazu zählen insbesondere die Zentrale VOWi-Stelle in Straubing und die Zentrale Bußgeldstelle in Viechtach.


weitere Informationen


Weitere Artikel


Wegweiser

  Verfahrensinformationen zum Verkehrsordnungswidrigkeiten-/Bußgeldverfahren

Die nachfolgenden Beiträge sind Wegweiser und Information für das Vorverfahren bei der Zentralen VOWi-Stelle und das Bußgeldverfahren bei der Zentralen Bußgeldstelle.


Fragen

  Häufig gestellte Fragen im Verwarnungs- und Bußgeldverfahren

Verwarnung? Bußgeldbescheid? Fahrverbot? – Hier erhalten Sie Antwort auf Ihre Fragen.




  Jahresstatistik 2010 des Bayerischen Polizeiverwaltungsamtes

Die Fallzahlen des Bayerischen Polizeiverwaltungsamts im Bereich der Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten befanden sich im Jahr 2010 weiter deutlich unter dem gewohnten Niveau.


Justizia

  Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Gemäß § 67 Ordnungswidrigkeitengesetz kann der/die Betroffene gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen.


Paragraph

  Bußgeldkatalog der Bayerischen Polizei

Die Teilnahme am Straßenverkehr steckt voller Gefahren. Leider verunglücken auf unseren Straßen täglich Menschen, weil sie die Gefahren unterschätzen, oder sich über die Verkehrsregeln hinwegsetzen.




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