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16.08.2011, Landeskriminalamt


Sexuelle Gewalt und Kinderpornografie im Internet

Was bedeutet Kinderpornographie im Internet, welche Entwicklung fand statt


Die Verbreitung pornographischer / kinderpornographischer Bilder und Texte über Computernetze ist ein unerträgliches und strafbares Handeln, das mit dem Anspruch auf sexuelle Selbstbestimmung nichts zu tun hat.

Vielmehr ist es nach wie vor das natürliche Recht und der bevorzugte Auftrag der Erziehungsberechtigten, die Kinder auch in sexuellen Fragen aufzuklären und zu erziehen (Art. 6 GG).

Immer öfter müssen wir feststellen, daß Pädosexuelle unter mißbräuchlicher Nutzung neuer Kommunikationstechniken, nämlich des Personalcomputers, versuchen, mit Kindern nicht nur Bildschirmdialoge zu führen, sondern über diese elektronischen Erstkontakte persönliche Treffs anzubahnen. Niemand nützt heute den PC als Kontaktmedium ausgiebiger als die jungen Leute. Gelingt es Pädosexuellen, ihre Sicht der Sexualaufklärung unauffällig und unerkannt über die PC-Kommunikation zum gültigen Maßstab werden zu lassen, ist die ungestörte sexuelle Entwicklung und soziale Orientierung junger Menschen erheblich gefährdet.

Diese Gefahr muß Eltern und für das Erziehungswesen Verantwortliche nicht unerheblich beunruhigen.



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