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Polizei Bayern » PP Unterfranken » Schützen und Vorbeugen » Kriminalität » Häusliche Gewalt 27.12.2011, PP Unterfranken Verhaltenstipps, Ansprechpartner bei der Polizei, Beratungsstellen![]()
"Häusliche Gewalt umfasst physische und psychische Gewalt zwischen Lebenspartnern innerhalb von ehelichen oder nichtehelichen Lebensgemeinschaften, auch wenn sie sich nach einer Trennung ereignet, jedoch noch im direkten Bezug zur früheren Lebensgemeinschaft steht." Möglichkeiten der Polizei
Werden Sie von ihrem Lebenspartner, Ehefrau/-mann oder einem anderen Familienmitglied, gedemütigt, beschimpft, geschlagen, bedroht und/oder seelisch gequält? Werden Sie von ihrem ehemaligen Lebenspartner telefonisch belästigt oder verfolgt?So können wir helfen...PlatzverweisGem. Art. 16 PAG (Polizeiaufgabengesetz), kann die Polizei zur Abwehr einer Gefahr den Täter vorübergehend von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Ortes verbieten. KontaktverbotDie Polizei kann dem Täter vorübergehend auch ein Kontaktverbot erteilen. D.h. der Täter darf sich mit dem Opfer weder persönlich noch telefonisch in Verbindung setzen. GewahrsamnahmeGem. Art. 17 PAG, kann die Polizei eine Person in Gewahrsam nehmen, wenn das unerlässlich ist, um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit zu verhindern. Die Gewahrsamnahme ist auch möglich, um einen Platzverweis oder ein Kontaktverbot durchzusetzen. Beistand der Polizeinach Erteilung des Platzverweises oder Kontaktverbotes, bei Anwesenheit des Täters in der Wohnung, (z.B. bei Auszug aus der Wohnung, Abholung von Eigentum des Täters...) AnzeigenaufnahmeUm den Täter bestrafen zu können,sind die Polizei und die Staatsanwaltschaft, auf die Mithilfe des Opfers angewiesen. Hierbei ist es wichtig bei der Anzeigenerstattung auch nötigenfalls auf das Zeugnisverweigerungsrecht zu verzichten und einen Strafantrag gegen den Täter zu stellen. Weitere Info und Gesetze
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