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07.04.2011, PP Unterfranken
Kriminalstatistik 2010 für den Regierungsbezirk Unterfranken
Die Unterfränkische Polizei nimmt seit Jahren innerhalb Bayerns einen Spitzenplatz bei der Aufrechterhaltung der Inneren Sicherheit ein. Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2010 zeigt im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung des Aufklärungsergebnisses, das darüber hinaus deutlich über dem landesweiten Durchschnitt liegt. Äußerst positiv können wir auf die langfristige Kriminalitätsentwicklung blicken. Die Anzahl der begangenen Straftaten in Unterfranken hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich abgenommen und trotz eines marginalen Anstiegs im Jahr 2010 ist der Regierungsbezirk erneut einer der sichersten im Freistaat.
1. Allgemeine Feststellungen
Die nach bundeseinheitlichen Richtlinien erstellte Kriminalstatistik 2010 bestätigt für das vergangene Jahr erneut eine positive Sicherheitslage für den Regierungsbezirk Unterfranken.
- Die Aufklärungsquote konnte um 0,8 Prozent auf 66,8 Prozent gesteigert werden. Somit liegt Unterfranken weiterhin über dem bayerischen Durchschnitt von 64,6%.
- Die Anzahl der verübten Straftaten ist zwar im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mit 0,5 Prozent (+277 Fälle) marginal gestiegen, bewegt sich jedoch auf dem Niveau des historischen Tiefststands des Jahres 2009.
- Unterfranken war im Jahr 2010 mit einer der niedrigsten Kriminalitätsbelastungen in Bayern erneut einer der sichersten Regierungsbezirke im Freistaat.
2. Entwicklung der Kriminalität
2.1 Gesamtzahl der Straftaten
Im Jahr 2010 war bei den registrierten Straftaten im Regierungsbezirk Unterfranken im Vergleich zum Vorjahr ein minimaler Anstieg zu verzeichnen. In der Kriminalstatistik werden für die Region 56.287 Straftaten ausgewiesen, was einem Anstieg von 0,5 Prozent entspricht. Dies ist mit Ausnahme des Jahres 2009 (56.010) der niedrigste Wert seit 1992.
Gesamtzahl registrierter und geklärter Straftaten
2.2 Aufklärungsergebnis
In Unterfranken konnten von den 56.287 Straftaten insgesamt 37.619 aufgeklärt werden. Dies entspricht einer Aufklärungsquote von 66,8 Prozent. Dieses Ergebnis liegt 2,2 Prozentpunkte über dem mit 64,6 Prozent ausgewiesenen Landesdurchschnitt.
Gerade in Deliktsfeldern, bei denen das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung besonders beeinträchtigt wird, konnten auch im Jahr 2010 hervorragende Aufklärungsergebnisse erzielt werden.
Die hohen Aufklärungsquoten des Polizeipräsidiums Unterfranken sind auch auf die konsequente Ausnutzung der rechtlichen Möglichkeit zur Entnahme von DNA-Proben und zur Durchführung erkennungsdienstlicher Behandlungen zurückzuführen. Beides sind wesentliche Bestandteile einer qualitativ hochwertigen Sachbearbeitung. Zudem entfalten sie eine präventive Wirkung. So wurden im Jahr 2010 rund 17 Prozent aller Tatverdächtigen erkennungsdienstlich behandelt. Etwa fünf Prozent der Beschuldigten mussten eine Speichelprobe zum Zweck der Speicherung eines DNA-Musters abgeben.
2.3 Häufigkeitszahl
Die Häufigkeitszahl ist die Zahl der registrierten Straftaten je 100.000 Einwohner. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass u. a. Stationierungsstreitkräfte, in- und ausländische Durchreisende und Touristen sowie Nichtdeutsche, die sich illegal im Bundesgebiet aufhalten, in die Einwohnerzahl nicht mit einfließen. Die Straftaten hingegen, die von diesem Personenkreis begangen wurden, werden in der polizeilichen Kriminalstatistik ausgewiesen und beeinflussen somit die Häufigkeitszahl.
Die Häufigkeitszahl für Unterfranken bewegt sich annähernd auf dem historischen Tiefststand des Jahres 2009. Sie liegt für das Jahr 2010 bei 4.258, was im Vergleich der bayerischen Regierungsbezirke den zweitbesten Wert darstellt. Für die unterfränkische Bevölkerung bedeutet dies die zweitniedrigste Kriminalitätsbelastung seit 1992. Wenn man sich vor Augen hält, dass der Durchschnitt in Bayern bei 4.958 liegt, wird deutlich, welch hohes Sicherheitsniveau in Unterfranken besteht.
Entwicklung der Kriminalitätsbelastung
Die prozentuale Verteilung aller Straftaten auf einzelne Deliktsfelder ist der folgenden Grafik zu entnehmen:
2.4 Ermittelte Tatverdächtige
Von der Polizei in Unterfranken wurden im vergangenen Jahr insgesamt 27.051 Tatverdächtige ermittelt. Das sind 0,9 Prozent mehr als im Vorjahr. Annähernd die Hälfte (46,5 Prozent) der Tatverdächtigen waren in der Vergangenheit bereits polizeilich in Erscheinung getreten.
Von allen ermittelten Tatverdächtigen im Jahr 2010 waren 6.502 Mehrfachtäter, da sie in diesem Jahr mehr als eine Straftat begangen haben. Davon waren wiederum 79 sogenannte Intensivtäter, denen im Jahresverlauf mindestens 20 Straftaten pro Person nachgewiesen werden konnten.
Die enthemmende Wirkung von Alkohol und der mit steigender Alkoholisierung zunehmende Kontrollverlust beeinflussen das Handeln sowohl jugendlicher als auch erwachsener Menschen. Während im Jahre 2001 bei 3.239 Tatverdächtigen Alkohol im Spiel war, stieg diese Zahl bis 2010 auf 4.324 um 33,5 Prozent an. Diese negative Entwicklung konnte 2010 erstmals gestoppt und auf das Niveau des Jahres 2008 gesenkt werden. Bei den unter 21-jährigen Tatverdächtigen unter Alkoholeinfluss wurde im Jahr 2010 mit 1.393 die niedrigste Anzahl nach 2004 (1.281) registriert.
Anteil alkoholisierter Tatverdächtiger an der Gesamtzahl aller Tatverdächtigen
2.5 Ausländerkriminalität
Der Anteil der amtlich gemeldeten ausländischen Staatsangehörigen an der Wohnbevölkerung im Regierungsbezirk Unterfranken liegt bei knapp sieben Prozent (Stand: 31.12.2009) und bleibt somit weitestgehend stabil.
Unter den 27.051 Tatverdächtigen besaßen 5.330 Personen nicht die deutsche Staatsbürgerschaft. Dies entspricht 19,7 Prozent. Vor zehn Jahren machte der Anteil dieser Personengruppe an den Tatverdächtigen noch rund ein Viertel aus.
3. Tatverdächtige unter 21 Jahren
Die Unterfränkische Polizei hatte auch im Jahr 2010 ein besonderes Augenmerk auf die Gruppe der unter 21-Jährigen. Im Mittelpunkt des medialen Interesses standen insbesondere Themen wie Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen, die Diskussion um Sperrzeitverlängerungen sowie der Verkauf von Alkoholika an Tankstellen zur Nachtzeit. Auf einzelne, aber in der Regel besonders öffentlichkeitswirksame Taten ist es zurückzuführen, dass die Delinquenz dieser Altersgruppe in der Öffentlichkeit vermehrt wahrgenommen wird.
Betrachtet man die Entwicklung der Kriminalität bei den unter 21-Jährigen über den Zeitraum der letzten zehn Jahre, fällt auf, dass in einigen Deliktsbereichen die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen zurückgegangen ist. Jedoch bleibt tendenziell der Anteil dieser Altersgruppen im Verhältnis zu allen ermittelten Tatverdächtigen insgesamt auch im Jahr 2010 mit 25,4 Prozent weitestgehend konstant, obwohl aufgrund der demographischen Entwicklung der Anteil dieser Bevölkerungsgruppe seit Jahren zurückgeht. Von allen 6.879 im Jahr 2010 ermittelten Tatverdächtigen unter 21 Jahren waren 76 sogenannte Intensiv – und Mehrfachtäter. Diese allein begingen 440 der insgesamt 9.717 registrierten Straftaten. Das entspricht einem Schnitt von etwa sechs Straftaten pro Jugendlichem Intensiv- und Mehrfachtäter.
Entwicklung des Anteils der unter 21-Jährigen sowie der Erwachsenen an der Gesamtzahl aller Tatverdächtigen in Prozent
3.1 Delinquenz von Kindern (unter 14-Jährige)
Die Gruppe der Kinder hat mit 3,9 Prozent einen relativ geringen Anteil an der Gesamtkriminalität aller Tatverdächtigen. 2010 wurden beispielsweise von nur noch halb so vielen Kindern Diebstahlsdelikte begangen wie noch vor zehn Jahren. Auch bei den Sachbeschädigungen ist die Anzahl der tatverdächtigen Kinder auf einen historischen Tiefststand von 180 gesunken. Eine deutliche Steigerung ist jedoch im Bereich der Körperverletzungen von 128 Fällen in 2009 auf 182 Fälle in 2010 zu verzeichnen. Relativiert wird dieser Anstieg jedoch mit dem Blick auf die Jahre zuvor (2008: 175, 2007: 173).
3.2 Jugendkriminalität (14- bis unter 18-Jährige)
Die Zahl der jugendlichen Tatverdächtigen sank im Vergleich zum Vorjahr um vier Prozent. Insbesondere im Bereich der Diebstahlsdelikte, der Sachbeschädigungen an Kraftfahrzeugen und der Körperverletzungen ist ein zum Teil deutlicher Rückgang feststellbar. Auffällig ist auch der Rückgang im Bereich der Gewaltkriminalität** um 13 Prozent und im Bereich der Straßenkriminalität* um rund sieben Prozent.
* Als Straßenkriminalität werden Straftaten ausgewiesen, die in ihrer Tatphase ausschließlich und überwiegend auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen begangen werden. Dieser Deliktsbereich umfasst u.a. Vergewaltigung, Raubüberfälle, gefährliche und schwere Körperverletzung auf Straßen, Wegen und Plätzen, Diebstahl von/aus/an Kfz, Kiosk, Schaufenster, Taschendiebstahl, Sachbeschädigungen (auch gemeinschädliche Sachbeschädigung durch Brandlegung). ** Unter der Bezeichnung „Gewaltkriminalität“ sind zusammengefasst: Mord, Totschlag, Vergewaltigung, Raub insgesamt, Körperverletzung mit Todesfolge, gefährliche und schwere Körperverletzung, erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme, Angriff auf den Luftverkehr.
3.3 Delinquenz von Heranwachsenden (18- bis unter 21-Jährige)
Die Tatverdächtigenzahlen bei der für diese Altersgruppe besonders relevanten Straftaten waren mit Ausnahme der Raubdelikte im Jahr 2010 ebenfalls rückläufig. Die Zahl der insgesamt ermittelten Tatverdächtigen ging um 4,6 Prozent zurück. Ein Abnahme war auch bei den Diebstahlsdelikten, den Sachbeschädigungen sowie der Straßen*- und Gewaltkriminalität** feststellbar. Der Anstieg bei den Raubstraftaten um 109,6 Prozent, was in absoluten Zahlen in etwa einer Verdopplung von 21 im Jahr 2009 auf 44 Taten im Jahr 2010 entspricht, relativiert sich bei genauerer Betrachtung. Denn in den Jahren 2003 bis 2008 bewegte sich die Anzahl in diesem Deliktsbereich bei konstant über 40 Fällen pro Jahr.
Die 44 Tatverdächtigen begingen 37 Raubdelikte, davon blieben zehn im Versuchsstadium. 34,1 Prozent der Täter standen bei der Begehung unter Alkoholeinfluss. Betrachtet man die Täter-Opferbeziehung genauer, bestand in knapp einem Drittel der Fälle vor der Tat eine Bekanntschaft oder zumindest eine flüchtige Vorbeziehung. Signifikant ist auch, dass in knapp 50 % der Fälle Gleichaltrige oder Jüngere (14-21 Jahre) von den heranwachsenden Tätern angegangen wurden. In nur gut vier Prozent der Taten waren die Opfer über 60 Jahre alt. Der Wert der erlangten Beute beläuft sich auf insgesamt rund 9.100 Euro. In knapp der Hälfte der Fälle (13) erbeuteten die Täter weniger als 50 Euro. In nur einem Fall lag die Beute deutlich im vierstelligen Bereich. Hier hatte ein Heranwachsender eine Bank in Röttingen überfallen und 2.500 Euro erbeutet.
3.4 Alkoholisierung bei der Begehung von Straftaten
Der seit 2001 kontinuierliche Aufwärtstrend der Tatverdächtigen in der Gruppe der unter Alkoholeinfluss stehenden Jugendlichen und Heranwachsenden, konnte im vergangenen Jahr zum ersten Mal gestoppt werden.
Anzahl der alkoholisierten Tatverdächtigen unter 21 Jahre
Betrachtet man die Gruppe der Jugendlichen (14-18 Jahre) isoliert, zeigen sich durchaus positive Entwicklungen, die auch darauf zurückzuführen sein können, dass die präsidialweiten Jugendschutzkontrollen und Sicherheitspartnerschaften bei Veranstaltungen und Festen ihre Wirkung entfalten. So ist die Anzahl der unter Alkoholeinfluss stehenden tatverdächtigen Jugendlichen im Bereich der Körperverletzungen im Vergleich zu 2006 um 24,6 Prozent gesunken. Im Bereich der Sachbeschädigungen ging die Anzahl um 20,6 Prozent zurück, bei der Straßenkriminalität* sind es im Vergleich zum Jahr 2009 24,5 Prozent weniger.
Anzahl der tatverdächtigen Jugendlichen (14- bis unter 18-Jährige) an Delikten der Straßenkriminalität*
4. Gewaltkriminalität**
Die Gewaltkriminalität hat auch im Jahr 2010 mit nur 3,1 Prozent einen relativ kleinen Anteil an der Gesamtzahl der erfassten Straftaten. Von 56.287 Straftaten in Unterfranken sind 1.767 Fälle der Gewaltkriminalität zuzuordnen. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine erneute Abnahme um 0,7 Prozent. Dies ist nach Jahren des stetigen Anstiegs das vierte Jahr mit rückläufigen Zahlen.
Auch wenn der reine Zahlenwert in diesem Deliktsbereich nicht sehr hoch erscheint, beeinträchtigen doch gerade Meldungen über solche Delikte das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erheblich. Daher hat die Aufklärung dieser Straftaten besonders hohe Priorität. Auch 2010 gelang es den Beamten der Unterfränkischen Polizei wieder, alle Mord- und Totschlagsdelikte (Gesamt 32) aufzuklären. Weitere Einzelheiten und ein 10-Jahres-Vergleich sind den folgenden Übersichten zu entnehmen:
Entwicklung der Gewaltkriminalität**
** Unter der Bezeichnung „Gewaltkriminalität“ sind zusammengefasst: Mord, Totschlag, Vergewaltigung, Raub insgesamt, Körperverletzung mit Todesfolge, gefährliche und schwere Körperverletzung, erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme, Angriff auf den Luftverkehr
4.1 Misshandlung von Schutzbefohlenen
Auffällig in der Kriminalstatistik für das Jahr 2010 war der Anstieg bei den registrierten Fällen in der Deliktsgruppe der Misshandlung von Schutzbefohlenen. Im Vergleich zum Jahr 2009 stiegen die Fallzahlen von 40 auf 67 angezeigte Fälle im Jahr 2010 (+67,5 Prozent). Betrachtet man die Fälle, bei denen die Opfer jünger als 14 Jahre alt waren isoliert, wurde eine Steigerung von 35 Fällen auf 53 Fälle (+51,4 Prozent) registriert.
Die Fallzahlen in diesem Deliktsfeld hängen sehr stark von der Anzeigebereitschaft der Opfer ab. Erfahrene Misshandlungen der Opfer betreffen den intimsten persönlichen Bereich und es kommt oftmals aus Scham oder Verdrängung nicht zu einer Offenbarung. Kriminologisch gesehen muss man daher von einem hohen Dunkelfeld nicht angezeigter Fälle ausgehen.
Die öffentliche Diskussion und die mediale Berichterstattung im vergangenen Jahr haben offenbar dazu beigetragen, dass sich Opfer in zunehmendem Maße den Strafverfolgungsbehörden anvertraut haben und somit auch eine Aufarbeitung ihrer Vergangenheit in Angriff genommen haben. Statistisch wird dies dadurch belegt, dass es sich bei dem Gros der mehr angezeigten Fälle um sogenannte „Altfälle“ handelte. Das heißt, dass die Tatzeit zum Teil weit in der Vergangenheit liegt. 23 dieser „Altfälle“ liegen zwischen vier und 28 Jahren zurück. Die Fallzahlen mit aktueller Tatzeit sind dahingegen von 33 auf 29 zurückgegangen.
5. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
Mit 503 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verzeichnet die Statistik für das Jahr 2010 einen Rückgang von 15,5 Prozent. Im Folgenden sind die Deliktsbereiche „Vergewaltigung“ und „Sexueller Missbrauch von Kindern“ im Vergleich zur Gesamtzahl aller Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung grafisch dargestellt:
6. Eigentumskriminalität
Knapp ein Drittel (29,0 Prozent) aller in Unterfranken registrierten Straftaten des letzten Jahres waren Diebstahlsdelikte. Im Vergleich zum Vorjahr ist eine leichte Zunahme von 128 Fällen auf insgesamt 16.327 Taten zu verzeichnen.
Mit dem Höchststand der Diebstahlsdelikte von 24.391 Fällen im Jahr 2002 setzte ein stetiger Rückgang der Zahlen bis zum Jahr 2009 auf die Gesamtzahl von 16.199 ein. Im Jahr 2010 ist erstmals wieder eine marginale Zunahme zu verzeichnen. Diese ist in erster Linie auf den Anstieg der Wohnungseinbrüche, der Firmendiebstähle, der Taschendiebstähle und der Diebstähle an und von Kraftfahrzeugen zurückzuführen. Delikte, bei denen es sich um besonders schadensträchtige Folgen und das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürger besonders negativ beeinträchtigende Fälle handelt. Erfreulich sind jedoch die rückläufigen Zahlen im Bereich des schweren Diebstahls mit insgesamt (-0,7 Prozent), bei den Pkw-Aufbrüchen (-9,4 Prozent) und den Fahrraddiebstählen unter erschwerenden Umständen (-11,2 Prozent). Das Aufklärungsergebnis bei den Diebstahlsdelikten liegt mit 41,6 Prozent deutlich über dem Landesdurchschnitt von 39,5 Prozent.
Entwicklung der Wohnungseinbrüche
7. Vermögens- und Fälschungsdelikte
7.1 Betrugskriminalität
Im Berichtsjahr wurden in Unterfranken 8.058 Betrugsfälle erfasst, was einem Anstieg von 825 Fällen oder 11,4 Prozent entspricht. Seit zehn Jahren pendeln sich die Fallzahlen auf hohem Niveau ein. Während die Gesamtkriminalität in diesem Zeitraum um 14 Prozent zurückgegangen ist, stiegen die Betrugsdelikte um 2,2 Prozent und nehmen inzwischen einen Anteil an der Gesamtkriminalität von 14,3 Prozent ein.
Entwicklung der Betrugsdelikte im langfristigen Vergleich
7.2 Phänomen „Skimming“ 1)
Skimming ist ein englischer Begriff für das illegale Ausspähen von Kredit- oder Bankkartendaten. Beim Skimming werden illegal Kartendaten erlangt, indem sie von Magnetstreifen ausgelesen und auf gefälschte Karten kopiert werden. Ein typisches Angriffsmuster ist das gleichzeitige Ausspähen von Magnetstreifeninhalt der Kredit- oder EC-Karte und der zugehörigen PIN an einem Geldautomaten. Die Daten der EC-Karte werden dann in der Regel auf einen leeren Kartenrohling (sog. "White-Plastic") aufgebracht, mit dem die Betrüger – zusammen mit der PIN – Bargeld an Geldautomaten im Ausland abheben können. Da die Originalkarte dabei im Besitz des Eigentümers verbleibt, bemerkt der Inhaber des Kontos diesen Angriff in der Regel erst mit Abholung der Kontoauszüge oder wenn die Bank nach Überziehung des Dispositionskredits einschreitet.
Bei Geldautomaten sind inzwischen verschiedene Ausprägungen beschrieben worden, denen gemeinsam ist, dass die fortschreitende Miniaturisierung der Lesegeräte die Manipulation von Automaten enorm vereinfacht. Eine Variante ist es, auf den Einschiebeschacht direkt am Geldautomaten ein Lesegerät in Form eines kleinen Kunststoffrahmens aufzubringen. Die Karte wird dann durch das zusätzliche Lesegerät hindurch in den Automaten gezogen und dabei der Magnetstreifen ausgelesen. Alternativ werden auch Vorfälle berichtet, bei denen ein zusätzliches Lesegerät in den Türöffner der Filiale eingebaut wurde (häufig erfordert schon der Zutritt zum Vorraum mit dem Geldautomaten den Einsatz der Karte).
Die Eingabe der PIN wird meist mit einer kleinen Funk-Kamera gefilmt, die oft oberhalb der Tastatur in einer angeklebten Kunststoffleiste versteckt ist (sogenannte „Kameraleiste“). Diese ist in der Regel selbst für argwöhnische Benutzer kaum erkennbar. Es kommen aber auch ganze Tastenfeld-Attrappen zum Einsatz, die über das eigentliche Tastenfeld geklebt werden und die eingetippten Zahlenkombinationen aufzeichnen.
Alleine im Zuständigkeitsbereich der Kriminalpolizei Würzburg sind im Jahr 2010 insgesamt 14 Geldautomaten auf diese Art und Weise manipuliert worden. In neun dieser Fälle waren die Täter erfolgreich und erlangten von 360 Bürgern die Kartendaten. Mit diesen sensiblen Daten fertigten die Täter Dupletten, die sie im Ausland einsetzten und einen monetären Schaden von cirka 510.000 Euro verursachten. Dieser wurde in der Regel von den Banken und Sparkassen ersetzt. Mehrfach fielen Polizeibeamten im Rahmen von Kontrollen mutmaßliche Täter auf. So wurden beispielsweise von der Autobahnpolizei Aschaffenburg-Hösbach Mitte Februar zwei rumänische Pkw gestoppt, deren vier Insassen Kartenschlitzblenden für Geldautomaten und Minikameras mit sich führten. 1)Manipulation eines Computers durch unrichtige Gestaltung des Programms, Verwendung unrichtiger/unvollständiger Daten, unbefugter Verwendung von Daten oder sonstiger unbefugter Einwirkung auf den Ablauf.
8. Computerkriminalität 2)
Das Internet ist täglicher Bestandteil unserer modernen Welt. Kein Medium hat sich in den letzten Jahren so flächendeckend etabliert, wie das „World-Wide-Web“. Homebanking, Online-Shopping oder die simple Erweiterung der Kommunikation sind nur ein kleiner Ausschnitt aus den vielfältigen Erscheinungsformen. Bedauerlicherweise werden das Internet und die damit einhergehenden Möglichkeiten auch von Kriminellen benutzt, um Straftaten zu begehen (Stichwort: u.a. „Phishing“). Statistisch ist diese Entwicklung am Anstieg im Deliktsbereich der Computerkriminalität abzulesen. Im abgelaufenen Jahr gab es hier ein Plus von 43 Fällen, d.h. eine prozentuale Zunahme von 8,7 Prozent.
2) Betrug mittels rechtswidrig erlangter Debitkarten mit PIN, Computerbetrug, Betrug mit Zugangsberechtigung zu Kommunikationsdiensten, Fälschung beweiserheblicher Daten, Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung, Datenveränderung, Computersabotage, Ausspähen von Daten, Softwarepiraterie (privat und gewerbsmäßig). (§§ 202 a, b, c; 263; 263a; 269, 270, 303a, b StGB; §§ 106 – 108a UrhG)
9. Rauschgiftkriminalität
Die Polizei hat im letzten Jahr mit 2.947 Rauschgiftdelikten 147 Fälle weniger registriert als im Jahr 2009. Dies bedeutet einen Rückgang um 4,8 Prozent.
Der verbotene Umgang mit Cannabis ist nach wie vor der häufigste Anlass polizeilicher Ermittlungen. Mit 1.638 Straftaten stellt diese Gruppe wie im Jahr 2009 mehr als die Hälfte aller Verstöße nach dem Betäubungsmittelgesetz dar. Besonders auffällig ist der Rückgang bei der drittgrößten Fallgruppe, dem Heroin. Hier wurden 75 Fälle weniger als 2009 registriert (-27,8 Prozent).
Das Polizeipräsidium Unterfranken legt bei der Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität den Schwerpunkt auf die schwerwiegenden Verstöße. Das Aufkommen dieser Delikte (Illegaler Handel und Schmuggel, Einfuhr nicht geringer Mengen, Anbau, Herstellung, Überlassung an Minderjährige, bandenmäßige Begehung) verbleibt mit 1.060 Fällen weiterhin auf hohem Niveau. Diese Zahlen sind auf eine zielgerichtete Fahndungs-, Kontroll- und Ermittlungstätigkeit zurückzuführen. Im Bereich der allgemeinen Verstöße war in den letzten zehn Jahren hingegen ein Rückgang um etwa 40 Prozent zu verzeichnen.
Bei der Betrachtung der Fallzahlen im 10-Jahres-Vergleich fällt auf, dass der verbotene Umgang mit Cannabis, trotz eines Rückgangs um fast 40 Prozent, noch der häufigste Grund für polizeiliche Ermittlungen ist. Evident ist auch der Rückgang bei Heroin mit über 70 Prozent. Die Verstöße im Bereich Amphetamin mit einer Steigerungsrate von sieben Prozent haben allerdings an Bedeutung gewonnen.
Einzelnen Sicherstellungen mit verhältnismäßig hohen Sicherstellungsmengen stehen zahlreiche Aufgriffe mit geringen Mengen gegenüber. Die Gesamtmenge kann deshalb stark variieren. Ein Trend lässt sich daher alleine aus diesen Zahlen nicht ableiten. 2010 wurden Betäubungsmittel in folgender Größenordnung beschlagnahmt:
Die bis 2008 erfreuliche Entwicklung bei den Jugendlichen und Heranwachsenden setzte sich nach einer konträren Entwicklung im Jahr 2009 wieder fort. So konnte bei den Heranwachsenden der niedrigste Wert seit zehn Jahren festgestellt werden. Diese erfreuliche Entwicklung soll auch in Zukunft durch Aufklärungs- und Präventionsarbeit in enger Zusammenarbeit mit Schulen und Behörden weiterhin forciert werden. Demgegenüber gibt es eine deutlich negative Entwicklung bei den Erwachsenen, ein Hinweis auf den großen Anteil an Langzeitkonsumenten.
Entwicklung der Altersgruppen im 10-Jahres-Vergleich (Anteil an Rauschgiftdelikten) in Prozent:
Die Zahl der Rauschgifttoten ist im Betrachtungszeitraum gleich geblieben. Mit 18 männlichen Drogentoten im Präsidialbereich hält sich diese Zahl – nach einer Hochphase bis zum Jahr 2000 – seit nunmehr sechs Jahren auf konstant niedrigem Niveau. Das Durchschnittsalter der Verstorbenen liegt bei 32,3 Jahren.
Anzahl der Rauschgifttoten
9.1 „Legal Highs“ und Kräutermischungen („Spice“)
Neben den vorgenannten Betäubungsmitteln zeigen jedoch auch immer wieder neu auftretende Phänomene, wie schnelllebig die Rauschgift- und Konsumszene agiert. Die Suche nach vermeintlich legalen Drogen zeugt zum Einen davon, dass der Konsument wohl um die Rechtsfolgen der Betäubungsmittelkriminalität weiß. Andererseits belegt dies aber auch den ständigen Drang auf der Suche nach dem berühmten „Kick“.
So waren wohl zahlreiche Eltern aufgeschreckt, als Anfang 2010 die Medien vom Tod eines 15-Jährigen berichteten. Der Schüler aus Baden-Württemberg war nach dem Schnüffeln von Deospray verstorben. Obwohl das Phänomen des Schnüffelns (z.B. Klebstoffe, Lacke, etc.) nicht neu ist, belegen solche Fälle aber eindrucksvoll die Gefahren von vermeintlich harmlosen Stoffen des täglichen Gebrauchs.
Dies zeigte sich auch am Beispiel der angeblich legalen und natürlichen Kräutermischungen, die unter verschiedenen klangvollen Namen („Spice Gold, Smoke, Nirwana, Bombay Blue“ u.v.m.), angeboten wurden.
Die Kräutermischungen und andere „Legal Highs“ , sowie viele andere psychoaktiv wirksame (meist unerforschte) Chemikalien („Research Chemicals“ – auch einfach nur „RC“), finden ihre Verbreitung vorwiegend über das Internet. Hier bieten Händler aus aller Welt ihre Produkte an und hiesige Konsumenten können die fragwürdigen Substanzen bestellen.
Gefahren und Illegalität So verschieden die Namen, Inhaltsstoffe und Wirkungsweisen der Stoffe auch sind, haben sie doch eine unterschätzte Gemeinsamkeit: Niemand kennt die genauen Inhaltsstoffe in ihrer Zusammenstellung und Dosierung. Es gibt keine Garantie und ist auch unwahrscheinlich, dass das Produkt mit identischem Namen beim nächsten Kauf aus den gleichen Inhaltsstoffen besteht. So besteht für den Konsumenten die ständige Gefahr einer Gesundheitsschädigung oder gar tödlichen Überdosierung. Auch die vermeintliche Legalität solcher Stoffe ist ein Trugschluss. Verfügt ein Produkt über eine pharmakologische Wirkung, kommt auch eine Strafbarkeit nach den Vorschriften des Arzneimittelgesetzes (AMG) in Betracht, wobei bei einer Klassifizierung als bedenkliches Arzneimittel verschärfende Strafvorschriften gelten.
10. Organisierte Kriminalität
„Organisierte Kriminalität ist die von Gewinn- und Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig
- unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen,
- unter Verwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel, oder
- unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft
zusammenwirken“.
Organisierte Kriminalität umfasst nicht die Straftaten des Terrorismus. Im Jahr 2010 wurden bei der Kriminalpolizeiinspektion mit Zentralaufgaben 63 Vorgänge bearbeitet. Hierbei handelt es sich in erster Linie um Bandendelikte im Bereich der Waffen-, Rauschgift- und Eigentumskriminalität. Acht Ermittlungsverfahren gegen 98 Tatverdächtige hatten OK-Relevanz. Darüber hinaus leistete die KPI (Z) Unterfranken für andere Dienststellen umfangreiche operative Unterstützung. Die Ermittler bearbeiteten 40 Fälle der Gewinn- und Vermögensabschöpfung, wovon sieben für die eigene Dienststelle waren und 33 als sogenannte Unterstützungsfälle für andere Dienststellen erledigt wurden.
Von den Beamten erwirkte dingliche Arreste und Beschlagnahmebeschlüsse beliefen sich 2010 auf über 31 Millionen Euro. Davon konnten bisher Sicherungsmaßnahmen in einer Höhe von mehr als 18 Millionen Euro durchgeführt werden.
11. Prävention
Sicherheit gehört zu den wichtigsten Grundbedürfnissen der Menschen und ist wesentlicher Bestandteil der Lebensqualität. Neben dem im Grundgesetz manifestierten Schutzauftrag des Staates ist Prävention jedoch insbesondere eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Um signifikante Erfolge dauerhaft erzielen zu können, müssen in gleicher Weise Sicherheitsbehörden, nichtstaatliche Stellen, die Wirtschaft, die Medien sowie die Bevölkerung selbst in Familie und Erziehung ihre Verantwortung tragen und ihren spezifischen Beitrag dazu leisten. Eine adäquate Primärprävention im Elternhaus und eine funktionierende Sozialkontrolle sind unabdingbare Voraussetzungen für erfolgreiche polizeiliche Sekundärprävention.
Einer der Schwerpunkte polizeilicher Präventionsarbeit lag auch im Jahr 2010 auf der Förderung der Zivilcourage. Sozialkontrolle durch ein Hinsehen und Helfen, wenn etwas passiert, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen, sind ein unabdingbares Muss für eine Gesellschaft zur Verhinderung und Vorbeugung von Straftaten und Ordnungsstörungen.
11.1 Prävention allgemein
Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Unterfranken wurden im Jahr 2010 mehr als 2.850 Präventionsveranstaltungen mit rund 144.000 Teilnehmern zur Reduzierung von Kriminalität und Verkehrsunfällen durchgeführt. Mehr als die Hälfte der Veranstaltungen waren auf die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen ausgerichtet. Annähernd 73.600 junge Zuhörerinnen und Zuhörer konnten die Polizeibeamten dabei erreichen. Alleine im Bereich der Gewaltprävention gab es über 320 Veranstaltungen. Daran nahmen knapp 6.000 Kinder und Jugendliche teil. Einen weiteren Schwerpunkt stellt die Suchtprävention dar. Bei insgesamt 261 Veranstaltungen wurden mehr als 9.600 Kinder und Jugendliche erreicht.
Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung in Deutschland wurden speziell auf die Zielgruppe der Senioren ausgerichtete polizeiliche Kriminalpräventionsveranstaltungen durchgeführt. Hierbei galt es insbesondere, für Kriminalitätsphänomene wie Trickdiebstähle und Kriminalität im Bereich des Zahlungsverkehrs zu sensibilisieren. Ca. 7.480 Senioren nahmen an 87 Veranstaltungen im gesamten Präsidialbereich teil. Neben der verhaltensorientierten Prävention spielt die sicherheitstechnische Prävention eine wesentliche Rolle bei der Verhinderung von Firmen- und Wohnungseinbrüchen. Die Fachberater der Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen in Würzburg, Aschaffenburg und Schweinfurt führten im Jahr 2010 insgesamt 731 technische Beratungen vor Ort bei Opfern von Einbruchsdelikten oder im Rahmen von Neubauplanungen durch. Weitere 347 Beratungen erfolgten in der Beratungsstelle oder telefonisch. Auch die unterfränkische Polizei engagiert sich weiterhin im bayernweiten Präventionsprojekt „PiT“ (= Prävention im Team). Dabei erarbeiten Lehrkräfte und Polizeibeamte mit den Schülerinnen und Schülern verschiedene Themenfelder aus den Bereichen Gewalt und Sucht. Das Projekt dient der Stärkung der Schülerpersönlichkeit sowie der Gewaltprävention an Schulen. Ziel des Projekts ist es unter anderem, dass Schüler Konflikte rechtzeitig erkennen und so gewaltfreie Problemlösungsmöglichkeiten anwenden können. Die Arbeit im Team stärkt langfristig die persönlichen und sozialen Fähigkeiten der Schüler und trainiert so wichtige Lebenskompetenzen. Im Rahmen von "PIT" setzen sich die Schüler zudem mit der Problematik von Gewalt in den Medien auseinander.
11.2 Prävention bei Veranstaltungen und Festen
Konsequente Fortsetzung fanden im Jahr 2010 die bereits seit einigen Jahren praktizierten Kooperationen der Polizei mit Sicherheitsbehörden, Veranstaltern und Gewerbetreibenden im Vorfeld von Veranstaltungen und Festen. Inzwischen gibt es flächendeckend im gesamten Regierungsbezirk Unterfranken sehr erfolgreiche und gut funktionierende Jugendschutzpartnerschaften. Beispielhaft sei die Unterzeichnung einer Jugendschutzkooperation im Oktober 2010 mit dem Landratsamt Aschaffenburg und allen 32 Gemeinden des Landkreises Aschaffenburg erwähnt.
Praktische Anwendung finden solche Partnerschaften durch gemeinsame frühzeitige, effiziente und vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten im Vorfeld von öffentlichen Veranstaltungen. Dadurch wird den Belangen des Jugendschutzes, insbesondere in Bezug auf übermäßigen Alkoholkonsum, bereits im Vorfeld durch entsprechende Auflagen für die Durchführung der Veranstaltung Rechnung getragen.
12. Einsatzmanagement
Die Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Unterfranken hat sich als leistungsstarke Komponente bei der Bewältigung der täglichen Einsatzlagen etabliert. Die hier erbrachten Serviceleistungen sind analog der Präventionsarbeit für das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung kaum messbar. Dennoch lässt sich anhand der Anzahl unterfrankenweit abgearbeiteter Einsätze ableiten, wie professionell auch in diesem Bereich gearbeitet wird. So beantworteten die Beschäftigten im Jahr 2010 rund 241.427 Notrufe. Daraus resultierten etwa 156.700 Einsätze. Rund 1.700 Vermisstenfälle mussten gemeinsam mit den örtlichen Dienststellen koordiniert werden. Die folgende Tabelle zeigt das Einsatzaufkommen im Jahresverlauf auf die einzelnen Monate aufgeschlüsselt.
13. Ausbau der unterfränkischen Sicherheitswacht
Die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist nicht allein Aufgabe der Polizei, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Mit der Einführung der Sicherheitswacht in Bayern im Jahr 1994 als Modellprojekt wurden verantwortungsbewusste Bürger durch eine freiwillige und ehrenamtliche Tätigkeit in das bayerische Sicherheitskonzept integriert. Koordiniert von der Polizei waren bislang in Unterfranken 65 Männer und Frauen in sechs Kommunen engagiert, darunter die Städte Würzburg, Schweinfurt und Aschaffenburg. Dieses verantwortungsvolle und vorbildliche Engagement für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist gelebte Zivilcourage.
Mit dem Beschluss des Bayerischen Ministerrates im Juni 2010 wurde eine flächendeckende Ausweitung der Sicherheitswacht auf rund 1.000 Angehörige für ganz Bayern beschlossen. So sind derzeit beim Polizeipräsidium Unterfranken von weiteren 21 Kommunen Anträge zur Einführung dieses freiwilligen Dienstes eingegangen und werden derzeit in die Praxis umgesetzt. Seit dem Ministerratsbeschluss ist es möglich, dass auch Kommunen unter 20.000 Einwohnern eine staatliche Sicherheitswacht errichten, sofern ein entsprechender Beschluss des Gemeinde- bzw. Stadtrates vorliegt und das Polizeipräsidium Unterfranken beim Vorliegen von geeigneten Einsatzgebieten der Errichtung zustimmt. Derzeit laufen die vorbereitenden Maßnahmen zur Einführung einer Sicherheitswacht mit insgesamt 53 Mitgliedern in Obernburg a. Main, Miltenberg, Erlenbach a. Main, in der Marktgemeinde Elsenfeld, in Kitzingen, Haßfurt, Hofheim, Gerolzhofen, Münnerstadt, Mellrichstadt, Ostheim v.d. Rhön, Fladungen, Bad Königshofen, Bischofsheim und sieben Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d. Saale.
Die Angehörigen der Sicherheitswacht werden vor ihrem Streifendienst zunächst von den zuständigen Polizeidienststellen in etwa 40 Unterrichtseinheiten intensiv im Bereich der Rechtskunde aber auch der Selbstverteidigung geschult. Sie sind dann neben den Polizeibeamten, deren Kernaufgabe es ist und bleibt, die öffentliche Sicherheit und Ordnung für die Bürger zu gewähren, mit im Einsatz als Ansprechpartner für die Bürger. In Unterfranken hat sich die Sicherheitswacht seit ihrem mittlerweile 15-jährigen Bestehen als zusätzliches Instrument der Inneren Sicherheit bewährt und ist im Bild der Kommunen ein fester Bestandteil geworden. Etwa 10.000 Einsatzstunden haben die Angehörigen der unterfränkischen Sicherheitswacht im Jahr 2010 geleistet. Allein durch ihre Präsenz tragen sie oftmals zu einer Verbesserung der Sicherheitslage z. B. in öffentlichen Parkanlagen bei und erhöhen das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürger. Ihr Einsatzgebiet erstreckt sich von Mitteilungen an die Polizei über Jugendliche, die in Parkanlagen Alkohol trinken, bis hin zu Streifengängen im Bereich von Bahnhöfen oder Fußgängerzonen sowie anderen von der Polizei festgelegten Örtlichkeiten.
14. Fazit und Schlussgedanken
Unterfranken ist seit Jahren eine der sichersten Regionen in Bayern. Dies ist umso beeindruckender, wenn man sich vergegenwärtigt, dass Bayern im bundesweiten Vergleich seit Jahren eine Spitzenposition einnimmt.
Die Unterfränkische Polizei trägt hierzu nachhaltig bei und besticht im Jahr 2010 mit
- einer gesteigerten und deutlich über dem bayerischen Landesdurchschnitt liegenden Aufklärungsquote
- einem weiterhin historischen Tiefstand bei den begangenen Straftaten und
- einer der geringsten Kriminalitätsbelastungen im bayernweiten Vergleich.
Aufklärungsquote, Gesamtstraftatenaufkommen und Häufigkeitszahl sind hierbei die harten Fakten. Diese werden getragen von intensiver, zielgruppenorientierter Präventionsarbeit und sind das Ergebnis des Engagements eines jeden einzelnen Mitarbeiters. Gerade durch die Bewältigung der täglichen Einsätze wird die professionelle Polizeiarbeit für die unterfränkische Bevölkerung spürbar.
Die Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs bei Jugendlichen und Heranwachsenden als gesamtgesellschaftliche Aufgabe und die Stärkung von Zivilcourage haben – wie die präsentierten Zahlen belegen – einen wesentlichen Einfluss auf die Kriminalitätsentwicklung. In diesen Bereichen weiterhin positive Trends zu setzen, ist auch ein wichtiges Ziel unserer diesjährigen Polizeiarbeit. Denn wir geben:
Unser Bestes für Ihre Sicherheit!
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