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>Dienststellen mit speziellen Aufgaben  

Aufgaben

Die Bayerische Polizei nimmt die Aufgabenbereiche Strafverfolgung (Repression) und Gefahrenabwehr (Prävention) wahr. Die Aufgaben sind im Polizeiaufgabengesetz geregelt.

Die Polizei

  • schützt den Bürger rund um die Uhr,
  • hilft ihm bei der Sicherung seiner Ansprüche,
  • bekämpft die Kriminalität und klärt Straftaten auf,
  • leitet Erste-Hilfe-Maßnahmen ein und nimmt Unfälle auf,
  • sichert Beweise und Spuren,
  • nimmt Umweltschutzaufgaben wahr,
  • schützt Veranstaltungen, berät den Bürger und gibt Tipps.

Ausbildung bei der Bayerischen Polizei

2. oder 3. Qualifikationsebene - wo findet die Ausbildung statt? Und was erwartet mich während der Ausbildungszeit? Hier finden Sie die Antworten. » mehr

27.02.2012, Bereitschaftspolizei

  Beamte/-innen im Lehrsaal

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