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Änderungen im Verkehrsrecht der Tschechischen Republik - Hinweise für Reisende ins Nachbarland
REGENSBURG. Eine Vielzahl von Änderungen für Verkehrsteilnehmer gibt es durch die Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes der Tschechischen Republik seit dem 01.08.2011.
Aus der Vielzahl der Änderungen seien hier einige exemplarisch herausgegriffen. Der interessierte Reisende nach Tschechien kann weitere Hinweise dazu auch beim deutschen Generalkonsulat in Prag (www.prag.diplo.de unter "Reisehinweise" - siehe Link) finden.
Zu den wichtigsten Änderungen gehören:
- Tragepflicht der Sicherheitsweste beim Verlassen des Fahrzeugs bei Nothalt;
- Pflicht zum Anfahren technischer Kontrollstellen auf Weisung der Polizei;
- Betrieb von Fahrzeugen in der Winterzeit (Winterreifenpflicht mit Mindestprofiltiefe);
- Änderungen bei der Geschwindigkeitsmessung durch kommunale Polizeien und Verbot von Radarwarngeräten;
- Änderung im tschechischen Punktesystem;
Zum letzten Punkt ist anzuführen, dass das tschechische Punktesystem und deren Ahndung keinerlei Auswirkung auf das deutsche Punktesystem hat. Grundlegende Änderungen gibt es z.B. bei der unterlassenen Hilfeleistung durch einen Verkehrsteilnehmer der nicht Unfallbeteiligter ist. Hier tritt eine deutliche Strafverschärfung ein. Gleiches gilt für das Nichtanlegen von Sicherheitsgurten und Sicherheitseinrichtungen für Kinder.
Eine ausführliche und mehrseitige Erläuterung zu den Änderungen ist unter den eingangs erwähnten Webseiten zu finden.
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