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Polizei Bayern » PP Schwaben Nord » Verkehr » Verkehrsrecht 19.12.2011, PP Schwaben Nord Informationen rund um das 25 km/h-Schild![]()
Immer wieder müssen gerade in ländlichen Gegenden landwirtschaftliche Gespanne von der Polizei in Zusammenhang mit dem 25 km/h-Schild beanstandet werden. 1. Was bedeutet das 25 km/h-Schild an einem Anhänger?Dieses runde weiße Schild mit schwarzer Umrandung und der ebenfalls schwarzen Ziffer 25 ist an zulassungsfreien Anhängern der Land- und Forstwirtschaft (die aber auch ausschließlich nur dafür verwendet werden dürfen) bzw. fahrbaren Baubuden oder Schaustelleranhängern zu finden. Mit Anhängern dieser Art darf nicht schneller als 25 km/h gefahren werden. 2. Wo muss dieses Schild angebracht sein?Das 25 km/h-Schild muss auf der Rückseite des Anhängers oder wenn dort Aufbauten vorhanden sind, an der rechten Seite des Anhängers gut sichtbar angebracht sein. Außerdem muss der Anhänger mit einem Kennzeichen versehen sein, das der Halter des Zugfahrzeugs für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf (sog. Wiederholungs-kennzeichen). Dieses muss nicht abgestempelt und kann auch selbst gefertigt sein, muss aber dann in Form und Ausgestaltung einem amtlichen Kennzeichen entsprechen. 3. Welche Folgen haben Zuwiderhandlungen?Fehlt das 25 km/h-Schild oder wird schneller als 25 km/h gefahren, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die in der Regel mit 50 Euro Bußgeld und drei Punkten in Flensburg geahndet wird. Außerdem fällt die Zulassungsbefreiung weg und plötzlich ist man Führer einer Fahrzeugkombination mit allen sich daraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen. Dann wird durch die Polizei unter anderem geprüft, ob der Fahrzeugführer die hierfür erforderliche Fahrerlaubnis vorweisen kann und die Zusammenstellung der Kombination den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen entspricht. 4. Was muss bei Anhängern dieser Art mitgeführt werden?Bei einer polizeilichen Kontrolle muss der Führer des Zugfahrzeuges natürlich seinen Führerschein sowie Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung für das Zugfahrzeug mitführen und auch vorzeigen. Die erforderlichen „Papiere“ für den zulassungsfreien Anhänger, beispielsweise die Betriebserlaubnis, EG-Typgenehmigung oder Übereinstimmungsbescheinigung müssen nicht mitgeführt aber auf Verlangen bei der Polizei dann nachträglich vorgezeigt werden. 5. Was rät die Polizei?Die Polizei rät dringend beim Betrieb eines zulassungsfreien Anhängers unbedingt das 25 km/h-Schild anzubringen und die damit verbundene Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h auch zwingend einzuhalten. Nur dann besteht für den Nutzer auch der Vorteil des zulassungsfreien Betriebes seines Anhängers. Bei einer polizeilichen Kontrolle und festgestellten
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