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18.02.2012, PP Oberfranken
Hinweise für Reisende ins Nachbarland Tschechien
OBERFRANKEN / TSCHECHIEN. Seit dem 1. August 2011 gibt es durch die Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes der Tschechischen Republik eine Vielzahl von Änderungen für Verkehrsteilnehmer.
Änderungen im Verkehrsrecht der Tschechischen Republik
Der interessierte Reisende nach Tsche- chien kann weitere Hinweise dazu beim
deutschen Generalkonsulat in Prag (siehe Link rechts - unter Reisehinweise – Seite 3) sowie
beim Polizeipräsidium Oberpfalz (siehe Link rechts) finden.
Aus der Vielzahl der Änderungen seien hier einige exemplarisch herausgegriffen:
- Tragepflicht der Sicherheitsweste beim Verlassen des Fahrzeugs bei Nothalt
- Pflicht zum Anfahren technischer Kontrollstellen auf Weisung der Polizei
- Betrieb von Fahrzeugen in der Winterzeit (Winterreifenpflicht mit Mindestprofiltiefe)
- Änderungen bei der Geschwindigkeitsmessung durch kommunale Polizeien und Verbot von Radarwarngeräten
- Änderung im tschechischen Punktesystem
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