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Die Münchner Polizei und die Fußballbundesliga
Die Spiele der im Raum München beheimateten Fußballmannschaften der ersten und zweiten Bundesliga ziehen regelmäßig zahlreiche Fans an. Um einen möglichst reibungslosen Ablauf der Sportveranstaltungen zu gewährleisten, sorgt die Münchner Polizei innerhalb und außerhalb der Stadien für Sicherheit und Ordnung.
Ein besonderes Augenmerk wird auf die Verhinderung strafbarer Aktionen gewaltbereiter "Fans" gerichtet. Eine wichtige Rolle spielen hierbei die sogenannten "Szenekundigen Beamten" (SKB) des Polizeipräsidiums München. Wir wollen Ihnen die Arbeit der "Szenekundigen Beamten" kurz vorstellen.
Während der Spiele kommt es in den Stadien auch immer wieder zur Verwendung von Feuerwerkskörpern und ähnlichen Gegenständen. Wir wollen die Gefahren aufzeigen und auf die möglichen rechtlichen Folgen hinweisen.
Die Szenenkundigen Beamten (SKB) für die Bundesligavereine FC Bayern München, TSV 1860 München und SpVgg Unterhaching
Seit 1990 gibt es beim Polizeipräsidium München für die Münchner Fußballvereine in der Bundesliga die "Szenekundigen Beamten" (SKB), die sich gezielt um die Fußballfans "kümmern". Landläufig werden diese Beamten auch als "Fanbeamte" bezeichnet. Sie arbeiten in ziviler Kleidung und sind bei nahezu jedem Spiel des FC Bayern München, des TSV 1860 München bzw. der Spielvereinigung Unterhaching - sowohl im In-, als auch im Ausland - eingesetzt. Das Team der "Szenekundigen Beamten" besteht aus insgesamt zwölf Beamten. Dem Leiter, PHK Röschinger, stehen insgesamt noch neun Männer und zwei Frauen zur Seite, um die doch sehr umfangreiche Arbeit bewältigen zu können
Aufgabe der "Szenekundigen Beamten" (SKB) ist es, Informationen über gewaltbereite oder gewaltgeneigte Personen und von ihnen im Rahmen eines Fußballspiels beabsichtigte Aktionen zu sammeln und zu bewerten. Bereits im Vorfeld soll so möglichen Straftaten entgegengewirkt werden. Die gesammelten Informationen werden an die jeweiligen Polizeiführer weitergeleitet und dienen zunächst der fundierten Planung und schließlich der erfolgreichen Durchführung der jeweiligen Fußballeinsätze.
Waren noch bis Mitte des Jahres die Fanbeamten festen Vereinen zugeordnet, hat nun auch die WM 2006 auf die SKB ihre Auswirkung gehabt. Da bei Länderspielen die Problemfans vereinsübergreifend agieren, ist es notwendig, dass jeder SKB jeden Verein und dessen Fans kennt. So wurde diese „Vereinszugehörigkeit“ abgeschafft. Für Länderspiele stellt das SKB-Team zudem einen Beamten für die SKB-Delegation der deutschen Nationalmannschaft unter Leitung der Zentralen Informationsstelle Sport (ZIS) ab.
Nicht zuletzt verstehen sich die Beamten aber auch als Ansprechpartner für die Fans und verfügen über gute Kontakte zu den Fanbeauftragten der jeweiligen Vereine.
Sollten Sie Fragen an die "Szenekundigen Beamten" des Polizeipräsidiums München haben, können Sie diese grundsätzlich unter den folgenden Telefonnummern erreichen:
Klaus Röschinger, Leiter SKB Tel: 089/13061-219
Stefan Grube, stellv. Leiter SKB Tel. 089/13061-219
Warum ist die Verwendung von Feuerwerkskörpern und sonstigen pyrotechnischen Gegenständen im Fußballstadion verboten?
Immer wieder kommt es während Fußballspielen dazu, dass in den Zuschauerbereichen pyrotechnische Gegenstände, wie Leuchtraketen, Knallkörper oder ähnliches, entzündet werden. Den Fans, die dadurch offensichtlich ihrer Begeisterung Ausdruck verleihen wollen, dürfte häufig nicht bewusst sein, welche Gefahren dadurch entstehen:
Das sogenannte "Bengalfeuer" oder die "Seenot-Rettungsfackel" entwickelt beispielsweise eine Abbrenntemperatur von 1.600 bis 2.500 Grad Celsius. Verbrennungen können selbst dann hervorgerufen werden, wenn ein direkter Kontakt mit dem Feuer gar nicht zustande kommt. Ein Löschen dieser pyrotechnischen Feuer ist während der Abbrenndauer nicht möglich! Die Reste des ausgebrannten Behälters sind noch über lange Zeit so heiß, dass sie auch bei kurzer Berührung zu erheblichen Verbrennungen führen können.
"Nebel-" und "Rauchkörper" beinhalten häufig Stoffe, die - unabhängig von der allgemeinen Geruchsbelästigung und Sichtbehinderung - im Einzelfall gesundheitsbedrohende Einflüsse auf die Atemorgane haben können.
Deshalb gilt:
Wer entgegen der Stadionverordnung Pyrotechnik mitführt oder verwendet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das von der Landeshauptstadt München festgesetzte Bußgeld beträgt in der Regel bei Ersttätern zwischen 100,-- und 150,-- Euro. Wer innerhalb der Zuschauerbereiche Pyrotechnik abbrennt, muss unter Umständen sogar mit einer Strafanzeige wegen eines Vergehens der (versuchten) gefährlichen Körperverletzung rechnen. Wer andere beim Abbrennen der Pyrotechnik unterstützt, kann sich ebenfalls strafbar machen.
Im Übrigen ist zu beachten, dass pyrotechnische Gegenstände im Regelfall nur für die "Silvesterknallerei" benutzt und nur an Personen mit bestimmtem Alter verkauft werden dürfen.

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| Bengalisches Feuer im Stadion |
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