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Beauftragte für Frauen und Kinder
Die Beauftragten der Polizei für Frauen und Kinder gibt es seit 1987 bei allen Polizeipräsidien in Bayern. Als Ansprechpartnerinnen für Kriminalitätsopfer informieren und unterstützen sie in den Bereichen:
- Gewalt im familiären Bereich / Häusliche Gewalt - Misshandlung oder Vernachlässigung von Kindern - sexuelle Gewalt gegen Erwachsene - sexueller Missbrauch von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen - Stalking / Nachstellung.
Dabei klären sie über den Ablauf eines Strafverfahrens und über Opferrechte auf, erläutern polizeiliche Maßnahmen und Möglichkeiten, geben Verhaltenstipps zur Vorbeugung und weisen auf Beratungsstellen und Hilfeeinrichtungen hin. Bei Bedarf stellen sie den Kontakt zur zuständigen Polizeidienststelle her.
Um Ihre zuständige Ansprechpartnerin und alle gewünschten Informationen für Ihre Region zu finden, klicken Sie bitte auf den Link "Regionale Ansprechpartnerinnen".
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Beauftragte für Frauen und Kinder in Oberbayern Nord
Seit 1987 gibt es bei der Bayerischen Polizei die Beauftragten der Polizei für Frauen und Kinder. Sie sind sowohl im Bereich der Strafverfolgung als auch in der Kriminalitätsvorbeugung tätig.
- Ist es Gewalt, wenn...? - Wie kann ich mich/mein Kind vor Gewalt schützen? - Was tut die Polizei in Fällen von häuslicher Gewalt? - Wie und wo kann ich eine Anzeige erstatten? - Wie läuft ein Strafverfahren oder eine Gerichtsverhandlung ab?
Diese und ähnliche Fragen sind oft der Grund, warum sich Ratsuchende an die Beauftragten der Polizei für Frauen und Kinder (BPFK) wenden.
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11.01.2012, PP Oberbayern Nord
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