Polizei Bayern » PP Oberbayern Süd » Verkehr » Verkehrsordnungswidrigkeiten

03.03.2011, Polizeiverwaltungsamt


Verfahrensinformationen zum Verkehrsordnungswidrigkeiten-/Bußgeldverfahren

Wegweiser Bußgeldverfahren

Die nachfolgenden Beiträge sind Wegweiser und Information für das Vorverfahren bei der Zentralen VOWi-Stelle und das Bußgeldverfahren bei der Zentralen Bußgeldstelle.


Weitere Artikel


Info zum Thema "Zustellung"

Bei der Zentralen Bußgeldstelle gehen stets zahlreiche Anrufe/Schreiben von Betroffenen ein, welche mitteilen, daß sie durch die Zustellung einer Mahnung erstmals von einem gegen sie erlassenen Bußgeldbescheid Kenntnis erlangt hätten. Oftmals stellt sich bei der nachfolgenden Prüfung heraus, daß der Bußgeldbescheid in diesen Fällen im Wege der Ersatzzustellung zugestellt wurde.


Info zum Thema "Akteneinsicht"

Die Zentrale Bußgeldstelle gewährt Einsicht in die Bußgeldakten. Hier erfahren Sie mehr über Umfang, Berechtigte, Form und Kosten.


Info zum Thema "Zahlungserleichterung"

Die nachfolgenden Erläuterungen zum Thema Zahlungserleichterungen für festgesetzte Geldbußen, Gebühren und Auslagen sollen Ihnen aufzeigen, was bei möglichen Anträgen auf Stundung oder Ratenzahlung zu beachten ist.


Info zum Thema "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand"

Wenn die/der Betroffene an der Einhaltung der Einspruchsfrist unverschuldet verhindert war, kann sie/er Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen.


Info zum Thema "Auskunft aus dem Verkehrszentralregister"

Zum Thema "Auskunft aus dem Verkehrszentralregister - VZR" bitten wir um Beachtung folgender Hinweise.


Info zum Thema "Ablauf des Verwarnungsverfahrens"

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr werden grundsätzlich durch Bußgeldbescheide geahndet. Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Polizei vor Erlaß eines Bußgeldbescheides dem Betroffenen ein Verwarnungsangebot unterbreiten.


Info zum Thema "Fahrverbotsvollzug"

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten und es wurde auch ein Fahrverbot verhängt? Hier finden Sie Informationen zur Wirksamkeit und zum Vollzug des Fahrverbotes.



© Bayerische Polizei Nach oben Diese Seite ausdrucken Diese Seite den Favoriten hinzufügen

Pressemeldungen


Fahndungen


Veranstaltungen




Regionale Polizeiverbände

Überregionale Verbände

Polizei Bayern - Der Garant für Ihre Sicherheit.
Zur Startseite Zum Bayerischen Staatsministerium des Innern