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03.03.2011, Polizeiverwaltungsamt


Häufig gestellte Fragen im Verwarnungs- und Bußgeldverfahren


Warum ist das Beweisfoto nicht aufgedruckt?


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Die Bearbeitung von Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtverstößen, die innerhalb Bayerns festgestellt werden, erfolgt zentral durch die Zentrale VOWi-Stelle in Straubing. Dabei handelt es sich um ein Massenverfahren, in dem u.a. aufgrund der technischen Rahmenbedingungen der Aufdruck bzw. die Versendung des Beweisfotos nicht realisiert ist. Die Einsichtnahme ist jedoch unter bestimmten Voraussetzungen möglich.




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