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28.07.2011, Polizeiverwaltungsamt


Stationszeichen als Ordnungssystem an überörtlichen Straßen in Bayern

An den überörtlichen Straßen in der Verwaltung des Freistaats Bayern dienen Stationszeichen als Ordnungssystem.



Die Straßen werden dabei in Abschnitte unterteilt. Diese sind durch Kreuzungen und Einmündungen von überörtlichen Straßen (Bundesautobahnen, Bundes-, Staats- und Kreisstraßen) begrenzt. Jeder Abschnitt wird bei Null beginnend mit Stationen versehen. Damit brauchen Veränderungen, z. B. durch Baumaßnahmen, nur noch in den betroffenen Abschnitten vorgenommen werden. Das Ordnungssystem hat die durchgehende Kilometrierung ersetzt, die sich bei langen Straßenzügen als zunehmend unflexibel erwiesen hatte.


Nähere Informationen erhalten Sie über den nachfolgenden Link.



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