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17.11.2011, PP Oberbayern Süd
Ihre Beauftragte der Polizei für Frauen und Kinder (BPFK) beim Polizeipräsidium Oberbayern Süd
Katharina Spöttl Kriminalhauptkommissarin Polizeipräsidium Oberbayern Süd Sachgebiet E 3 Kaiserstr. 32 83022 Rosenheim Telefon 08031/200-1088
In NOTFÄLLEN wählen Sie bitte den Polizeinotruf "110" oder gehen zur nächsten Polizeidienststelle!
- Ist es Gewalt, wenn....?
- Wie kann ich mich/mein Kind vor Gewalt schützen?
- Was tut die Polizei in Fällen von häuslicher Gewalt?
- Wie verhalte ich mich, wenn ich Opfer von Stalking werde?
- Wie und wo kann ich eine Anzeige erstatten?
- Wie läuft ein Strafverfahren ab?
- Welche Rechte habe ich als Opfer?
Mit diesen oder ähnlichen Fragen können Sie sich an mich als Beauftragte der Polizei für Frauen und Kinder (BPFK) beim Polizeipräsidium Oberbayern Süd in Rosenheim wenden. Mein Zuständigkeitsbereich umfasst die Landkreise
- Altötting, - Bad Tölz-Wolfratshausen, - Berchtesgadener Land, - Garmisch-Partenkirchen, - Miesbach, - Mühldorf, - Rosenheim (mit kreisfreier Stadt Rosenheim), - Traunstein, - Weilheim-Schongau.
Ich habe Ihnen auf unseren Seiten grundlegende Informationen zu der Thematik häusliche, sexuelle Gewalt, Stalking, weitere Ansprechpartner und Hinweise auf weitere relevante Internetseiten zusammengestellt.
Ihre Katharina Spöttl
Info-Flyer des Polizeipräsidium Oberbayern Süd
weitere Infos
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