Polizei Bayern » PP Oberbayern Süd » Aktuelles » Öffentliche Zustellungen

Öffentliche Zustellungen

Zur Erledigung von Verwaltungsangelegenheiten ist es in Einzelfällen erforderlich, nach den Vorschriften des Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (BayVwZVG) öffentlich zuzustellen.
Diese Website wurde hierzu von der Bayerischen Polizei als Stelle zur öffentlichen Zustellung im Sinne Art. 15 II BayVwZVG allgemein bestimmt. Verantwortlich für den Inhalt der Zustellung ist die für die Erledigung der Verwaltungsangelegenheit jeweilige zuständige Dienststelle selbst.


© Bayerische Polizei Nach oben Diese Seite ausdrucken Diese Seite den Favoriten hinzufügen

Pressemeldungen


Fahndungen


Veranstaltungen




Regionale Polizeiverbände

Überregionale Verbände

Polizei Bayern - Der Garant für Ihre Sicherheit.
Zur Startseite Zum Bayerischen Staatsministerium des Innern