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24.01.2012, Landeskriminalamt


Forensische Handschriftenuntersuchung


Die vergleichende Untersuchung von Handschriften - nicht zu verwechseln mit Graphologie (charakterologische Schriftdeutung) – zählt, neben Daktyloskopie und DNA-Analyse, zu den wenigen Methoden, anhand derer eine Personenidentifizierung möglich ist. Auf der Grundlage wissenschaftlicher Methoden werden im Wesentlichen zwei Fragestellungen geprüft:


  • Ist eine fragliche Unterschrift echt oder gefälscht?
  • Stammt eine fragliche Schreibleistung von einer bestimmten Person oder kann diese von der Urheberschaft ausgeschlossen werden?

Untersuchungsgegenstand kann jedes handschriftliche Erzeugnis werden. Die Palette ist bunt und reicht von Kreditkartenbelegen, Wechseln, Bestellscheinen, Quittungen, Testamenten, Abschiedsbriefen, Beleidigungs-, Droh- und Erpresserschreiben bis hin zu Sprühschriften und Graffitis.

Die Methode der Schriftvergleichung beruht auf der Annahme, dass jeder schreibkundige Mensch eine mehr oder weniger individuell geprägte und für ihn typische Handschrift besitzt. Diese unterliegt zwar - je nach Befindlichkeit des Schreibers - gewissen Schwankungen, ist aber dennoch in hohem Maße automatisiert. Dadurch bleibt das schreibertypische Grundgefüge in der Regel auch bei ungewöhnlichen Entstehungsbedingungen erhalten.

Es gibt eine Vielzahl von Faktoren, die den Schreibvorgang beeinflussen können und bei der Bewertung des Befundbildes berücksichtigt werden müssen. Dazu zählen:


  • altersbedingte Schriftentwicklung oder Schriftabbau
  • Angleichung an die Umwelt (z.B. Familienähnlichkeiten)
  • starke körperliche oder seelische Belastungen
  • Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinnahme
  • ungewohnte Schreibsituationen (z.B. Schreiben im Stehen, im Bett, im Zug o.ä.)
  • fehlende oder beeinträchtigte visuelle Kontrolle (z.B. Schreiben ohne Brille, im Dunkeln, Blindheit)
  • Behinderung des Schreibarms (z.B. Verletzungen, Gips)
  • Krankheiten, die die Graphomotorik beeinträchtigen (z.B. Gehirnverletzungen)
  • Verstellung
  • Nachahmung

Voraussetzung für die Erfassung aller wesentlichen aussagekräftigen Befunde sind in jedem Fall sorgfältige systematische Analysen, wie sie im BLKA von entsprechend ausgebildeten und erfahrenen Sachverständigen mit optischen und lichttechnischen Geräten durchgeführt werden.

Die weitverbreitete Auffassung, ein schneller Blick und die Feststellung von zwei oder drei übereinstimmenden oder abweichenden Merkmalen reichten für eine Ergebnisfindung aus, ist ein Irrglaube.



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