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AufgabenDie Bayerische Polizei nimmt die Aufgabenbereiche Strafverfolgung (Repression) und Gefahrenabwehr (Prävention) wahr. Die Aufgaben sind im Polizeiaufgabengesetz geregelt.
Die Polizei
- schützt den Bürger rund um die Uhr,
- hilft ihm bei der Sicherung seiner Ansprüche,
- bekämpft die Kriminalität und klärt Straftaten auf,
- leitet Erste-Hilfe-Maßnahmen ein und nimmt Unfälle auf,
- sichert Beweise und Spuren,
- nimmt Umweltschutzaufgaben wahr,
- schützt Veranstaltungen, berät den Bürger und gibt Tipps.
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Ausbildung bei der Bayerischen Polizei
2. oder 3. Qualifikationsebene - wo findet die Ausbildung statt? Und was erwartet mich während der Ausbildungszeit? Hier finden Sie die Antworten. » mehr
27.02.2012, Bereitschaftspolizei
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