Im Rahmen der Verfolgung und Aufklärung von Straftaten, aber auch vorbeugend zum Schutze der Bürgerinnen und Bürger fahndet die Polizei planmäßig nach Straftätern. Sie trifft dazu nicht nur die notwendigen Maßnahmen, sondern möchte auch die der Öffentlichkeit zugänglichen Einrichtungen - wie z.B. das INTERNET - weitgehend nutzen.
Die Fahndung nach bekannten Straftätern betrifft insbesondere Personen, die sich der Strafverfolgung oder dem Strafvollzug von Justiz- oder Verwaltungsbehörden entziehen. Denken Sie bitte daran, daß es sich im Einzelfall um gefährliche, gewalttätige oder bewaffnete Straftäter handelt. Unternehmen Sie nichts, wodurch Sie gefährdet werden können, sondern verständigen Sie umgehend die Polizei.
Wir sind aber auch bei der Suche nach vermissten Personen, unbekannten Straftätern oder bei der Identifizierung von unbekannten Toten auf Ihre Mithilfe angewiesen.