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07.09.2011, Landeskriminalamt


Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)

Logo der Polizeilichen Kriminalstatistik, Buchstabe i mit dem Schriftzug PKS INFO

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist eine Zusammenstellung aller der Polizei bekanntgewordenen strafrechtlichen Sachverhalte unter Beschränkung auf ihre erfassbaren wesentlichen Inhalte. Sie soll im Interesse einer wirksamen Kriminalitätsbekämpfung zu einem überschaubaren und möglichst verzerrungsfreien Bild der angezeigten Kriminalität führen. Bei der Polizeilichen Kriminalstatistik handelt es sich um eine koordinierte Länderstatistik mit bundesweit einheitlichen "Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik" und der Möglichkeit für die einzelnen Bundesländer, Zusatzdaten zu erheben und auszuwerten.



Polizeiliche Kriminalstatistik 2010


Innenminister Joachim Herrmann

Bayern ist und bleibt das sicherste Bundesland. Wir sind Marktführer der Inneren Sicherheit in Deutschland und haben den Sicherheitsstandard im Vergleich zu 2009 noch einmal verbessert. Die Zahl der Straftaten ist erneut gesunken, Bayern hat die niedrigste Kriminalitätsbelastung seit fast 20 Jahren. Die Aufklärungsquote ist gegenüber 2009 auf 64,6% gestiegen.

Informationen des Bayerischen Staatsministerium des Innern zur Veröffentlichtung der Polizeilichen Kriminalstatistik mit Video zur Pressekonferenz am 04.04.2011.




Aufgaben und Bedeutung


Als (bis heute unverändert gültige) Aufgaben und Bedeutung der Polizeilichen Kriminalstatistik wurden festgelegt:

Die Polizeiliche Kriminalstatistik dient der


  • Beobachtung der Kriminalität und einzelner Deliktsarten, des Umfanges und der Zusammensetzung des Tatverdächtigenkreises sowie der Veränderung von Kriminalitätsquotienten
  • Erlangung von Erkenntnissen für vorbeugende und verfolgende Verbrechensbekämpfung, organisatorische Planung und Entscheidungen sowie kriminologisch-soziologische Forschung und kriminalpolitische Maßnahmen

Inhalt


In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden die von den bayerischen Polizeidienststellen bearbeiteten rechtswidrigen (Straf-)Taten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche sowie die ermittelten Tatverdächtigen erfaßt, sofern die Taten im Freistaat Bayern begangen wurden. Einbezogen sind auch die von den Zollbehörden gemeldeten Rauschgiftdelikte. Nicht enthalten sind (echte) Staatsschutzdelikte und Verkehrsdelikte. Die Erfassung erfolgt nach genau bestimmten "Regeln für die Fallerfassung" und orientiert sich an einem unter teils strafrechtlichen, teils kriminologischen Aspekten aufgebauten "Straftatenkatalog", der seit 1971 mehrfach ergänzt und erweitert worden ist.



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