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22.11.2010, PP Niederbayern
Betrugsmasche mit fiktiven "Online-Shops
NIEDERBAYERN. Falscher Online-Shop im Internet festgestellt - Betrugsfall in Landshut
Das Polizeipräsidium Niederbayern weist aus gegebenen Anlass auf eine Betrugsmasche beim Einkaufen im Internet hin. Im aktuellen Fall aus Landshut kaufte der Geschädigte über einen sog. "Online-Shop" eine Waschmaschine. Auf der aufgerufenen Seite eines vermeintlich seriösen Internethändlers wurden eine Vielzahl von Elektroartikeln zum Verkauf angeboten. Die Seite war auf den ersten Blick nicht als Fälschung erkennbar, vielmehr wurde der Eindruck eines "ganz normalen" Internetportals zum Verkauf von verschiedensten Elektroartikeln erweckt. Trotz Überweisung des geforderten Betrags von fast 250 Euro blieb die Lieferung der Waschmaschine aus und der Mann erstattete Anzeige.
Die Ermittlungen der Landshuter Polizei ergaben, dass der "Online-Shop" nicht existiert. Die Adresse des angegebenen Firmensitzes in Süddeutschland gibt es zwar, eine Firma die Elektroartikel verkauft kennt aber dort niemand. Ferner konnte festgestellt werden, dass die benutzte Domain mit der Endung ".com" in Panama registriert ist.
Größtenteils werden über diese Seiten Elektroartikel und andere Markenwaren zu sehr günstigen Preisen gegen Vorkasse angeboten. Ein Versand der bestellten Waren erfolgt nicht. Die Bezahlung der Waren wird fast ausnahmslos über Konten von Finanzagenten abgewickelt. Von diesen Konten werden die Gelder sofort nach Eingang weiter ins Ausland transferiert.
Diese Finanzagenten - so genannte "money mules" - werden von den Betrügern dazu gebracht, unter ihren Namen ein Konto zu eröffnen. Über diese Konten laufen dann die Geldtransaktionen größtenteils über Online-Banking bis der Betrug auffliegt. Die Niederbayerische Polizei warnt davor, für einen Fremden unter dem eigenen ,"guten" Namen ein Konto zu eröffnen und den Unbekannten die Verfügungsgewalt hierüber einzuräumen. Häufig hat ein solches Verhalten kriminalpolizeiliche Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäsche zur Folge.
Zukünftigen Kunden von "Online-Shops" wird geraten: Überprüfen Sie die Seriosität des Anbieters! Informieren Sie sich so gut es geht über den Verkäufer. Achten Sie bei gewerblichen Anbietern beispielsweise auf Angaben zur Firma, Firmensitz, etc.. Hilfreich bei der Einschätzung des Anbieters sind auch Bewertungsprofile, wie sie bei Online-Marktplätzen üblich sind, oder Internet-Gütesiegel. Achten Sie zum Beispiel auf das Siegel "Geprüfter Online-Shop", oder andere von der Intitiative D21 empfohlene Gütezeichen:
Weitere Informationen zum Thema "sicherer Online-Handel" finden sie auf der Internetseite der polizeilichen Kriminalprävention unter
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