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03.03.2011, Polizeiverwaltungsamt
Info zum Thema "Auskunft aus dem Verkehrszentralregister"
Zum Thema "Auskunft aus dem Verkehrszentralregister - VZR" bitten wir um Beachtung folgender Hinweise.
Für Auskünfte aus dem Verkehrszentralregister ist das Kraftfahrt-Bundesamt zuständig. Die Punkteauskunft bei der Zentralen Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt ist unverbindlich und beschränkt sich lediglich auf Ordnungswidrigkeitenverfahren, zu welchen die Zentrale Bußgeldstelle einen Bußgeldbescheid erlassen hat, sofern diese noch nicht der Datenlöschung unterliegen. Die Bewertung der Punkte erfolgt vorläufig durch das Kraftfahrt-Bundesamt und endgültig durch die für die Maßnahmen nach dem Mehrfachtäter-Punktsystem zuständige Verwaltungsbehörde. Um eine vollständige Auskunft aus dem Verkehrszentralregister zu erhalten, wird daher die Einreichung eines schriftlichen Antrages an das Kraftfahrt-Bundesamt empfohlen. Auf das derzeit zu verwendende Antragsformular verweist im Anschluss an diesen Text ein Link.
Zum Antrag auf Auskunft aus dem Verkehrszentralregister, welcher durch das Kraftfahrt-Bundesamt im übrigen unentgeltlich bearbeitet wird, geben wir folgende ergänzende Hinweise:
Der Antrag ist grundsätzlich schriftlich auf dem Postweg an das Kraftfahrt-Bundesamt zu richten. Anträge auf Auskunft aus dem Verkehrszentralregister, welche per Telefax versandt werden, können durch das Kraftfahrt-Bundesamt nur dann bearbeitet werden, wenn der Antrag lückenlos ausgefüllt wurde und daneben dem Antrag der erforderliche Identitätsnachweis der/des Antragstellerin/Antragstellers beigefügt wird. Als Identitätsnachweis wird die amtlich beglaubigte Unterschrift (z. B. Einwohnermeldeamt; kostenpflichtig) anerkannt. Ausreichend ist auch eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses (jeweils Vorder- und Rückseite). Eine amtliche Beglaubigung dieser Kopien ist nicht erforderlich. Für die Auskunft an einen beauftragten Rechtsanwalt ist die Vorlage einer entsprechenden Vollmachtserklärung oder einer beglaubigten Ausfertigung hiervon erforderlich. Anträge per Telex oder durch E-Mail können durch das Kraftfahrt-Bundesamt nicht unmittelbar bearbeitet werden.
Der Identitätsnachweis dient dem Schutz der im Verkehrszentralregister eingetragenen Personen und soll verhindern, dass Unbefugte widerrechtlich Auskunft über Dritte erhalten.
Der Auskunftsbescheid zu den Eintragungen aus dem Verkehrszentralregister enthält neben Informationen zu den rechtlichen Grundlagen zum VZR allgemeine Auskünfte zu den nach dem Mehrfachtäter-Punktsystem zu treffenden Maßnahmen gegen die/den Betroffene(n) sowie ausführliche Hinweise zum Punkt-Abzug durch Aufbauseminar/Nachschulung bzw. zur Tilgung/Löschung der Eintragungen/Punkte aus dem VZR.
Kraftfahrt-Bundesamt:
Dienstgebäude: Kraftfahrt-Bundesamt Fördestraße 16 24932 Flensburg-Mürwik
| Kontakt | | |
Telefon: (0461) 316-0 (Vermittlung) |
Telefax: (0461) 3 16 16 50 (0461) 3 16 14 95 |
Telex: 22872 (Fernschreiber) |
E-Mail: kba@kba.de
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Internet: www.kba.de |
Konto: Landeszentralbank Flensburg BLZ 215 000 00 Kto.-Nr. 215 01 000 |
Allgemeine Hinweise:
Die Punktdatei im Verkehrszentralregister trägt die amtliche Bezeichnung: "Punktsystem". Innerhalb dieses Punktsystems werden auch Personen eingetragen, bei denen zunächst nur eine punkterelevante Tat zu registrieren ist.
Für die nach dem Punktsystem zu treffenden Maßnahmen (z. B. Entzug der Fahrerlaubnis etc.) sind ausschließlich die Fahrerlaubnisstellen bei den Kreisverwaltungsbehörden zuständig. Wir bitten Sie, sich bei diesbezüglichen Anfragen unmittelbar an Ihre zuständige Fahrerlaubnisstelle zu wenden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch im Internetangebot des Kraftfahrtbundesamtes, Stichwort "Punktsystem".
Antragsformulare
Die o. g. Formulare werden mit freundlicher Unterstützung des Kraftfahrt-Bundesamtes zur Verfügung gestellt.
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